Hanseatische Immobilienfonds Holland XV GmbH & Co. KG: Fachanwalt berät Anleger

Aktuelles           Anleger haben die Wahl zwischen zwei Übeln: Entweder freiwillig Nachschuss zahlen bzw. Ausschüttungen zurück zahlen oder eine Insolvenz in Kauf nehmen. Die Anelger dürften mit dieser Entscheidung völlig überfordert sein, da bislang unternehmerische Entscheidungen stets von der Fondsgeschäftsführung getroffen worden sind. Es kann sein, dass die Anleger gutes Geld dem schlechten hinterher werfen und der Fonds trotzdem insolvent wird. Bislang haben die Anleger statt der versprochenen 80% nur 59 % Ausschüttungen erhalten, die jedoch haftungsträchtig waren, wie sich an der Fondsbilanz zeigt.

Eigenkapital           Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital der Gesellschaft betrug im Jahr 2011 16.565.856,95 Euro (Vorjahr: 16.565.856,95 Euro). Durch Entnahmen sind die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen gesunken, sodass zum 31. Dezember 2011 9.272.780,95 Euro (Vorjahr: 9.271.802,24 Euro) als nicht geleistet gelten (§ 172 Abs. 4 HGB).

Gründung          Die Gründung der Gesellschaft erfolgte im Jahr 2000, die Vermietungsfläche umfasst 17.844m² , Standorte der vier Objekte sind Utrecht, Nijenoord 2-4; Rotterdam-Barendrecht, Donk 1; Almelo, Twentelaan 5; Woerden, Pompmolenlaan 10. Der Vermietungsstand betrug zum 31. Dezember 2011 76%.

Möglichkeiten der Anleger           Unter Umständen können Anleger Schadensersatzansprüche in Höhe der eingezahlten Summe geltend machen gegen diejenigen,  die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Die Erfolgsaussichten erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen.

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de

Kontakt

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück