FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria"
Aktuelles Am 23. Januar 2013 wurde am Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG (An der Alster 45, 20099 Hamburg; HRA 99205) eröffnet (Az: 67b IN 293/12). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde RA Hendrik Gittermann (Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg) berufen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15. März 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Termin zur Gläubigerversammlung ist für den 16. April 2013, 09:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405 anberaumt.
Gründung Einziges Anlagevermögen ist das 2.824 TEU Vollcontainerschiff MS “Caria”, das am 01. September 2006 zu einem Kaufpreis von USD 44,5 übernommen wurde. Der FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 93891 eingetragene FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH (An der Alster 45, 20099 Hamburg), diese vertreten durch die Geschäftsführer Christian Suhr und Olaf Staats.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Persönlich haftende Gesellschafterin ist die FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH mit Sitz in Hamburg und einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Gemäß der Bilanz zum 31. Dezember 2010 sahen die Erfolgssonderkonten der Kommanditisten -12.613.337,92 Euro und die Entnahmekonten der Kommanditisten -2.328.399,45 Euro vor. Darüber hinaus betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.134.322,79 Euro. Damit wurde schon 2010 das laut Prospekt angestrebte Betriebsergebnis nicht erreicht. Seither wurden auch keine weiteren Ausschüttungen vorgenommen. Für die in USD bestehende langfristige Fremdfinanzierung wurden Zinsabsicherungsgeschäfte (Swaps) getätigt. Durch die Entnahmen sind die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen gesunken. Insoweit haften die Gesellschafter zum 31. Dezember 2010 gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1, Abs. 4 HGB gegenüber den Gläubigern in Höhe von EUR 2.332.649,45 Euro unmittelbar für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 konnten auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Schifffahrtsmärkte nicht mehr ausreichende Einnahmen erzielt werden, so dass auch keine Verbesserung der angespannten Lage erreicht werden konnte. Im Insolvenzverfahren werden die gezahlten Ausschüttungen wohl durch den Insolvenzverwalter gemäß §§ 171 I, 172 IV HGB zurückverlangt werden, wenn dies nicht bereits erfolgt ist. Es droht der Totalverlust der Kapitalanlage.
Möglichkeiten der Anleger In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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