FHH Fonds Nr. 20 MT Livadia GmbH & Co. Tankschiff KG ist insolvent. Was tun?
Aktuelles In dem Insolvenzeröffnungsverfahren (Az.: 67b IN 80/13) über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 99351 eingetragenen FHH Fonds Nr. 20 MT "Livadia" GmbH & Co. Tankschiff KG ist am 22. März 2013 RA Burckhardt Reimer (Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind damit nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Hintergründe Das Fondshaus Hamburg (FFH) hatte den Schiffsfonds Nr. 20 im Jahr 2004 aufgelegt. Die Vollplatzierung erfolgte dann im Jahr 2005. Laut fondshaus.de handelt es sich bei der MT „Livadia“ um einen flexibel einsetzbaren 35.841 tdw Doppelhüllentanker. Geplante Auszahlungen sollten von 7,5 % p.a. ansteigend auf bis zu 18 % p.a. erfolgen. Zwar erfolgten anfangs auch Ausschüttungen, doch sind dadurch sofort auch die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen gesunken, so dass die Gesellschafterhaftung nach §§ 171 I, 172 I, IV HGB wieder auflebte. Aufgrund der generell schlechten wirtschaftlichen Lage in der Schifffahrtsbranche waren umfangreiche Maßnahmen zur Betriebsfortführung nötig. Mit Beschluss vom 9. Mai 2011 hatten die Gesellschafter dem Restrukturierungskonzept zur Betriebsfortführung zugestimmt. Die in der Bilanz für das Jahr 2010 angenommene Erholung des Chartermarktes bis 2013, hat sich nicht verwirklicht. Auch weiterhin konnten die Schiffsbetriebskosten und den Kapitaldienst deckende Kosten nicht erwirtschaftet werden. Damit wurde der Gang vor das Insolvenzgericht nötig. Den Anlegern droht der Totalverlust.
Möglichkeiten der Anleger Die in der Bilanz für das Jahr 2011 ausgeführte Erwartung, dass durch den Verkauf des Schiffes die bilanzielle Überschuldung ausgeglichen werden kann, half den Fondsanlegern nicht weiter. Mit der Anordnung der Vermögensverwaltung hat sich das Totalverlustrisiko verwirklicht. Fondsanleger haben jedoch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut. Neben der Rückabwicklung der Anlage, d.h. der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, kann unter Umständen auch entgangener Gewinn für eine Alternativanlage geltend gemacht werden.
Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
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