FHH Fonds Nr. 19 MS "Asturia"
Aktuelles Nach der vorläufigen Insolvenz ist nun am 21. Februar 2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 19 MS "Asturia" – MS "Alicantia" GmbH & Co. Containerschiff KG (An der Alster 45, 20099 Hamburg, HRA 67b IN 18/13) eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Hendrik Gittermann(Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg) berufen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12. April 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 14. Mai 2013, 09:50 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Gründung Anlageobjekte sind zwei Vollcontainerschiffe mit 350 bzw. 450 Kühlcontaineranschlüssen. Die KG wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87923 eingetragene FHH Fonds Nr. 19 MS "Asturia" – MS "Alicantia" GmbH, An der Alster 45, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Suhr.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat am 30. Dezember 2003 für je 29,4 Mio. USD die zwei Containerschiffe MS "Asturia" und MS "Alicantia“ übernommen. Schon 2010 beliefen sich z.B. die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 31.791,77 Euro, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aber auf 116.053,57 Euro. Gewinne konnten also nicht erzielt werden. Für die in USD bestehende langfristige Fremdfinanzierung wurden fristenkongruente Zinsabsicherungsgeschäfte (Swaps) vorgenommen, die das Risiko von Zinssteigerungen begrenzen sollten. Gemäß IV. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 sind durch Entnahmen die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen gesunken. Insoweit hafteten die Gesellschafter zum 31. Dezember 2010 gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1, Abs. 4 HGB gegenüber den Gläubigern in Höhe von 8.722.025,53 Euro unmittelbar für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Aufgrund des Sanierungskonzeptes wurden seit 2010 weder Auszahlungen noch Tilgungen der Schiffshypothekendarlehen vorgenommen. Unglücklicherweise hat das Sanierungskonzept nicht gegriffen und so droht nun den Fondsanlegern der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Möglichkeiten der Anleger In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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