Beteiligungsgesellschaft MS „SANTA-B SCHIFFE“ mbH & Co. KG: Lassen Sie Ihre Möglichkeiten überprüfen
Aktuelles Die Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „SANTA-B SCHIFFE“ mbH & Co. KG wurden mit Schreiben vom 18. Januar 2013 darüber informiert, dass es nicht zu der notwendigen Kapitalerhöhung gekommen ist, womit das Fortführungs- und Sanierungskonzept als gescheitert anzusehen sei. Jetzt bieten die beteiligten Banken an, auf die Anlegerhaftung zu verzichten, wenn die Anleger dem Verkauf aller 14 Vollcontainerschiffe zustimmen. Bei diesen handelt es sich um die Schiffe, welche in folgenden Einzelschifffahrtsgesellschaften jeweils Anlagevermögen sind:
- Kommanditgesellschaft MS "SANTA BALBINA" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SANTA BELINA" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SANTA BETTINA" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SANTA BIANCA" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SANTA BRUNELLA" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ALBANO" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ALBERTO" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ALLESSANDRO" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ALFONSO" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ALFREDO" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ALVARO" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN AMERIGO" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ANDRES" Offen Reederei GmbH & Co.
- Kommanditgesellschaft MS "SAN ANTONIO" Offen Reederei GmbH & Co.
Was tun? Der Anleger kann den Schiffsverkäufen zustimmen. Wenn es zu den von den banken geforderten unlimitierten Verkaufsbeschlüssen kommt, wird versucht werden, die Schiffe zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen. Auf Grund der derzeitigen Situation ist jedoch mit einem im Vergleich niedrigeren Erlös zu rechnen. Da schon in der Konzernbilanz der Beteiligungsgesellschaft MS SANTA-B SCHIFFE mbH & Co. KG, Hamburg zum 31. Dezember 2010 Verbindlichkeiten von 309.389.161,68 Euro ausgewiesen waren, ist davon auszugehen, dass wohl nur die finanzierenden Banken etwas von dem Verkaufserlös sehen werden. Jedoch wird den Anlegern von den Banken offeriert, dass diese im Gegenzug auf die Anlegerhaftung verzichten würden. Dies wäre für die Anleger insofern interessant, als dass sie nicht auch noch die ehemals erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssten. Sollte es nicht zu den geplanten Schiffsverkäufen kommen, wird es wohl in die Insolvenz gehen. Dann würde der Insolvenzverwalter gemäß §§ 171 I, 172 IV HGB wohl die Rückzahlungen der Ausschüttungen verlangen. Dies sollte der Anleger bedenken.
Möglichkeiten der Anleger In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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