Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Fachwanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht in der Nähe von Dresden

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachwanwalt in Sachen Kapitalmarktrecht sowie bei Versicherungsstreit an. Die Vertretung von Mandanten übernehme ich deutschlandweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Raum Dresden.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Belange der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Mandatsübernahme ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Mandanten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt in der Nähe von Dresden auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Professionalität in Sachen Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt vervollständigen können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Professionalität, sondern insbesondere auch zusätzliche Grundlagen zu erfüllen. Hierzu gehören umfangreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Versicherungsstreit können Sie beruhigt auf meine Professionalität vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen mögen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Mandatsübernahme von Mandanten im Versicherungsrecht, werde ich auch in Sachen Bankrecht als Fachwanwalt in der Nähe von Dresden für Sie tätig. Denn deutschlandweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Sofern Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern mögen, biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Raum Dresden an.

Um eine Auflösung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oftmals schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Professionalität als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Fachwanwalt für Klagewellen im Betrug bei Kapitalanlage bin ich gern Ansprechpartner für Aktieninhaber deutschlandweit.

Egal, ob Sie meine Sofort-Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Professionalität und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Anwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Raum Dresden: