Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Fachwanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht in der Nähe von Koblenz

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachwanwalt im Tätigkeitsbereich Kapitalmarktrecht sowie bei Versicherungsstreit an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich deutschlandweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Umland Koblenz.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten konzentriere ich mich auch als Versicherungsanwalt in der Nähe von Koblenz auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkenntnis im Tätigkeitsbereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu bekommen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkenntnis, sondern insbesondere auch zusätzliche Kriterien zu erfüllen. Hierzu gehören unterschiedliche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Versicherungsstreit können Sie beruhigt auf meine Fachkenntnis vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen wollen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Tätigkeitsbereich Bankrecht als Fachwanwalt in der Nähe von Koblenz für Sie tätig. Denn deutschlandweit kommt es ***nahezu** täglich zur Fehlberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Falls Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern wollen, biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Umland Koblenz an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht häufig schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkenntnis als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Fachwanwalt für Sammelklagen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Shareholder deutschlandweit.

Egal, ob Sie meine rechtliche Unterstützung beim Geld einklagen oder einem Widerruf suchen – Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Umland Koblenz: