Aktuell:
Über das Vermögen der MS „E.R. BARCELONA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG, c/o Naves Corporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRA 106401), vertreten durch die Verwaltung MS „E.R. BARCELONA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, c/o Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040/4320800, Fax: 040/432080400 (AG Lüneburg, Az.: 46 IN 33/16).
Gründung:
Der 2010 gebaute Frachter ist eins von insgesamt acht Schiffen, in die die Nordcapital Bulkerflotte 1 investiert hat. Das Emissionshaus Nordcapital hatte die Bulkerflotte 1 im Jahr 2008 aufgelegt. Mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar konnten sich die Anleger beteiligen. Alleine die Größe des Fonds sollte den Anlegern eine renditestarke und sichere Geldanlage bescheren. Erfüllt haben sich die Erwartungen der rund 5600 Anleger, die rund 174 Millionen US-Dollar investiert haben, allerdings nicht. Schon 2011 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt und weiteres Kapital zugeführt werden. So schossen die Anleger noch einmal rund 23 Millionen US-Dollar nach. Nun ist die erste von acht Schiffsgesellschaften aus der Bulkerflotte insolvent. Zum Dachfonds gehören die Massengutfrachter MS E.R. Bergamo, MS E.R. Bologna, MS E.R. Bilbao, MS E.R. Barcelona, MS E.R. Brest, MS E.R. Basel, MS E.R. Bern und MS E.R. Bornholm, alles sog. Einschiffsgesellschaften.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 werden Verbindlichkeiten von insgesamt Euro 18.015.070,16 ausgewiesen. Das Schiffshypothekendarlehen (TUSD 21.047) und der dazugehörige Zinsswap (TUSD 10.020, Laufzeit bis 2015) werden als Bewertungseinheit behandelt. Die Effektivität zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft ist gegeben, da bei der Zinsfeststellung sowohl der Termin als auch die Zinsbasis gleichlautend sind. Der Zinsswap wurde zur Absicherung des Zinsveränderungsrisikos des Schiffshypothekendarlehens abgeschlossen. Der beizulegende Wert des Zinsgeschäftes zum Bilanzstichtag beträgt gemäß Bankbestätigung TEUR -160.
Die Gesellschaft ist einer Charterausfallgemeinschaft beigetreten, in der sich insgesamt 107 Schiffsbeteiligungsgesellschaften, deren Vertragsreeder die E.R. Schifffahrt GmbH & Cie. KG, Hamburg, die Katharinen Schifffahrt GmbH & Cie. KG, Hamburg, oder die E.R. Offshore GmbH & Cie. KG, Hamburg, ist, zusammengeschlossen haben, um das Risiko des Charterausfalls der Schiffe, soweit es nicht durch eine Zeitausfallversicherung gedeckt ist, gemeinsam zu tragen. Die Gesamtentschädigung durch die Gemeinschaft beträgt derzeit maximal 94 Tage und steht je Schiff und Jahr einmal zur Verfügung. Darüber hinaus tritt der Zeitausfallversicherer derzeit für eine Entschädigungszeit von 180 Tagen pro Schiff und Jahr ein. Im Berichtsjahr wurde die Gesellschaft von der Charterausfallgemeinschaft mit EUR 8.074,87 in Anspruch genommen.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.