Neitzel& Cie. – Insolvenz der MS CORNELIA: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das Amtsgericht Bremen aufgrund des Eigenantrages über das Vermögen der MS Conny Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Am Ruttmann Kai 1, 92253 Schmaittenbach, vertreten durch die MS Conny Schifffahrt Verwaltungs- GmbH, Am Ruttmann Kai 1, 92253 Schmaittenbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren angeordnet (Az.: 504 IN 16/15). Der Gesellschaft gehört das Seeschiff „MS CORNELIA“.

Gründung:

Das Emissionshaus Neitzel & Cie. hatte den Schiffsfonds MS Cornelia Ende Dezember 2007 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro beteiligen. Zuletzt gab es offenbar in den USA Probleme mit dem Massengutfrachter, der dort nach Angaben des „fondstelegramms“ arrestiert wurde. Es stand der Vorwurf der illegalen Ölentsorgung im Raum. Die finanzierende Bank wollte offenbar keine Bürgschaft stellen bis die Sache geklärt würde, so dass jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Conny Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet wurde.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 30.09.2013 (vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr) werden lediglich Forderungen in Höhe von 64,35 Euro sowie ein Kassenbestand von 23.196,05 Euro ausgewiesen. Dem steht ein Gewinnvortrag/ Verlustvortrag in Höhe von Euro 17.613,99 sowie ein Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 1007,39 gegenüber. Verbindlichkeiten werden mit Euro 5,40 angegeben….Gemäß der Bilanz zum 24.07.2014 befindet sich die Gesellschaft in der Liquidation….

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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