Aktuell:
Über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Bremen (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, bestellt worden (Amtsgericht Bremen, Az.: 501 IN 2/17).
Gründung:
Der Dachfonds LF 88 Flottenfonds XI wurde vom Fondsanbieter Lloyd Fonds im Jahr 2008 auf den Markt gebracht. Der Fonds beteiligt sich an zwei Containerschiffe namens MS Bonaire und die MS Barbados. Diese sind – anders als viele andere Containerschiffe – im Jahr 2012 nicht vom Sog der Schiffahrtskrise erfasst worden. Doch das Jahr 2012 brachte den Anlegern nicht die erhofften Ausschüttungen. Die Ausschüttungen des Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI für das Jahr 2011 fielen der loan-to-value-Klausel der Yen-Kredite zum Opfer.
Wie die Lloyd Treuhand mitteilt, war die Bank zu keiner weiteren Finanzierung der Gesellschaft der MS Barbados bereit. Dadurch sei der Insolvenzantrag unausweichlich geworden. Nur unwesentlich besser sieht es beim zweiten Fondsschiff, der MS Bonaire, aus. Hier wurde der Bank inzwischen ein Restrukturierungskonzept vorgestellt. Damit dieses umgesetzt werden kann, muss aber auf der einen Seite die finanzierende Bank mitspielen und andererseits müsste sich die Lage der Containerschifffahrt spätestens ab dem vierten Quartal verbessern und auch die Charterraten wieder anziehen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 2.466 (Vorjahr T€ 3.056). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre betragen T€ 7.520 (Vorjahr T€ 6.943). Von den Verbindlichkeiten sind T€ 17.526 durch Abstraktes Schuldversprechen über US-$ 51.255.000,00 zugunsten der HSH Nordbank, zu deren Sicherstellung eine erstrangige Schiffshypothek in gleicher Höhe im Schiffsregister des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen ist, besichert. Des Weiteren durch Abtretung der Ansprüche aus Fracht-, Charter- und Versicherungsverträgen und Verpfändung eines Bankguthabens bei der HSH Nordbank.
Die Überschreitung des Beleihungswertes von ursprünglich maximal 80% des Schätzwertes des Schiffes wurde der Gesellschaft im Dezember 2014 von der HSH Nordbank AG angezeigt. Die Gesellschaft befindet sich in Verhandlungen, diese Thematik zu regeln. Die Unternehmensfortführung ist gefährdet, sofern die finanzierende Bank nicht zum Verzicht auf ihre Rechte aus der Verletzung der Beleihungsgrenze oder zu vertraglichen Anpassungen der Beleihungsgrenze bereit ist.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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