Aktuell:
MS Victoria Schulte aus Lloyd Fonds Flottenfonds V ist insolvent. Über das Vermögen der MS „VICTORIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRA 96013), vertr. d.: 1. Beteiligung MS „VICTORIA SCHULTE“ Shipping GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Gesellschafterin), 2. Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (AG Lüneburg; Az.: 47 IN 22/16). Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Reinhold Horn, Klosterplatz 3a, 21394 Kirchgellersen, Tel.: 04135/9179995, Fax: 04135/9179996, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de.
Gründung:
Bei der MS Victoria Schulte handelt es sich um ein 2.478 TEU großes Containerschiff, welches am 07. Juli 2005 von der Gesellschaft übernommen wurde. Die Gesellschaft MS Victoria Schulte ist eine von drei Zielfonds des Flottenfonds V von Lloyd Fonds. Das ebenfalls 2.478 TEU große Containerschiff MS Julia Schulte meldete vor 2 Jahren Insolvenz an, ebenso das 2.824 TEU große Containerschiff MS Sarah Schulte. Der Fonds wurde im Jahr 2005 aufgelegt, Insgesamt sollten 108.334.000 € investiert werden, wobei lediglich 93.608.000 € auf die Kaufpreise entfallen sollten. Es gab entsprechend hohe Weichkosten, insbesondere Eigenkapitalbeschaffungskosten. Außerdem handelte es sich beim Gros des Kapitals um Fremdkapital. In der Gesellschafter- und Treugeberversammlung aus dem Jahr 2011 versuchte man, die schlechte Lage des Fonds im Wesentlichen mit der Schifffahrtskrise zu begründet. Die Bilanzen der einzelnen Schiffsgesellschaften wiesen zwischen den Jahren 2007 – 2010 nicht selten siebenstellige Jahresfehlbeträge auf. Allein im Jahr 2010 gingen die Gesamteinnahmen des Fonds wegen der Schifffahrtskrise um 29 % zurück. Prospektierte Ausschüttungen an die Anleger bleiben seit 2008 völlig aus und können erst wieder geleistet werden, wenn eine Aufholung der gestundeten Tilgungsleistungen erfolgt ist. Im Jahr 2010 wurden sogar 3,2 % zurückgefordert, obwohl die Anleger 8 % Ausschüttungen erhalten sollten. Die versuchte Sanierung der MS „Julia Schulte“ führte dazu, dass die 105 %-Klausel im Darlehensvertrag verletzt zu werden drohte. Es waren insofern Gelder aus dem Dachfonds zur Unterstützung erforderlich
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 7.110.858,96 sowie gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 6.580. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch Schiffspfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Mitte Juni 2015 haben die Gesellschafter erfolgreich über die Umfinanzierung der Gesellschaft abgestimmt. Im Rahmen der Umfinanzierung soll die alte Darlehensverbindlichkeit komplett abgelöst und zusätzliche liquide Mittel für die im Juli 2015 stattfindende Klassedeckung bereitgestellt werden. Die neue Darlehensverbindlichkeit sieht eine Laufzeit bis 30. September 2019 vor. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Charterraten ab Mitte 2015 steigen. Somit wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose hat.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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