Aktuell:
Mit dem MS Sarah Schulte hat auch das dritte und letzte Schiff des Flottenfonds V von Lloyd Fonds einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt (Az.: 56 IN 44/16). Über das Vermögen der MS „SARAH SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 96014), vertreten durch die Beteiligungs- MS „SARAH SCHULTE“ Shipping GmbH, Domstraße 17, 20095 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Dr. Thomas Bister- Füsser, Schillerstrafße 8, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Heiko Fialski, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040 / 8000480, Fax: 040 / 800048111.
Gründung:
Bei der MS Sarah Schulte handelt es sich um ein 2.824 TEU großes Containerschiff, welches am 12. April 2005 von der Gesellschaft übernommen wurde. Die Gesellschaft MS Sarah Schulte ist eine von drei Zielfonds des Flottenfonds V von Lloyd Fonds. Die 2.478 TEU großen Containerschiffe MS Julia Schulte meldete vor 2 Jahren Insolvenz an, ebenso die MS Victoria Schulte. Der Fonds wurde im Jahr 2005 aufgelegt, Insgesamt sollten 108.334.000 € investiert werden, wobei lediglich 93.608.000 € auf die Kaufpreise entfallen sollten. Es gab entsprechend hohe Weichkosten, insbesondere Eigenkapitalbeschaffungskosten. Außerdem handelte es sich beim Gros des Kapitals um Fremdkapital. In der Gesellschafter- und Treugeberversammlung aus dem Jahr 2011 versuchte man, die schlechte Lage des Fonds im Wesentlichen mit der Schifffahrtskrise zu begründet. Die Bilanzen der einzelnen Schiffsgesellschaften wiesen zwischen den Jahren 2007 – 2010 nicht selten siebenstellige Jahresfehlbeträge auf. Allein im Jahr 2010 gingen die Gesamteinnahmen des Fonds wegen der Schifffahrtskrise um 29 % zurück. Prospektierte Ausschüttungen an die Anleger bleiben seit 2008 völlig aus und können erst wieder geleistet werden, wenn eine Aufholung der gestundeten Tilgungsleistungen erfolgt ist. Im Jahr 2010 wurden sogar 3,2 % zurückgefordert, obwohl die Anleger 8 % Ausschüttungen (bis 2020 sogar 20%) erhalten sollten.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 13.148.952,43, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 204.673,10. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch Schiffspfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 205 (Vorjahr: TEUR 211) betreffen im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 14.790,97 (Vorjahr: EUR 2.620,17) Verbindlichkeiten aus Steuern. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 3.994.466,38 aus.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Diese Annahme basiert auf der mit der finanzierenden Bank geschlossenen Sanierungsvereinbarung und der Einhaltung der darin genannten Bestimmungen sowie der Annahme, dass bei Verletzung der "loan to value"-Klausel die Bank ihren Anspruch nicht geltend macht. Gemäß vorliegender Liquiditätsplanung bis 31. Dezember 2016 ist bei deutlich steigenden Charterraten in 2015 und 2016 die Unternehmensfortführung gewährleistet. Sollte der Verkauf des Schiffes Ende 2016 unumgänglich sein, wird mit einem die Verbindlichkeiten deckenden Veräußerungserlös gerechnet bzw. mit Zugeständnissen der Bank, die eine geordnete Abwicklung zulassen.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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