Insolvenz der MS “PHILIPPA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG

Aktuell:

Über das Vermögen der Zweiten MS “PHILIPPA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, AG Hamburg HRA 101429, Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb des Containerschiffes MS „PHILIPPA SCHULTE“, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Zweite Beteiligung MS “PHILIPPA SCHULTE“ Shipping GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll Verfahrensbevollmächtigte: MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg wird heute am 20.07.2016 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Schuldnerantrag das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.

Gründung:         

Die MS Philippa Schulte ist eines von mehreren Fondsschiffen aus dem Hause Lloyd Fonds AG. Bei den zwischen 2005 und 2007 gebauten Fondsschiffen handelt es sich um Vollcontainerschiffe mit Kapazitäten zwischen 1.500 und 3.500 TEU. Den Anlegern des Lloyd Fonds Schiffsportfolio I droht aus diesen Investments der Totalverlust ihres Anlagekapitals, da bereits in 2013 das Insolvenzverfahren über die MS „MAXIMILIAN SCHULTE“ und die MS „LISA SCHULTE“ eröffnet wurden. Auch aus den übrigen Schiffsbeteiligung sind wohl keine Ausschüttungen mehr zu erwarten. So wurde nun auch das Insolvenzverfahren über die MS „PHILIPPA SCHULTE“ eröffnet.

Die Lloyds Fonds AG bezeichnet sich selbst als eines der führenden unabhängigen Emissionshäuser in Deutschland. Mehr als 52.000 Anleger hätten über 100 Objekte wie z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds und Flugzeugfonds investiert. Die Lloyds Fonds AG wirbt damit, in der Vergangenheit bei aufgelegten geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds und Flugzeugfonds meist deutlich über den Planungen liegende Renditen erwirtschaftet zu haben. Seit 2005 ist die Lloyds Fonds AG an der Börse.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 10.549.034,31 €. Davon 10.382.393,11 € gegenüber Kreditinstituten. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft weder eine bilanzielle Überschuldung noch einen Tilgungsrückstand beim Schiffshypothekendarlehen aufweist. Nach Auffassung der Geschäftsführung besteht eine positive Fortführungsprognose und somit keine Insolvenzantragspflicht. Andererseits wird ein Refinanzierungskonzept unter Beteiligung der Kommanditisten/ der finanzierenden Bank/ weiterer Kapitalgeber entwickelt, das im zweiten Halbjahr des Jahres 2015 umgesetzt werden soll. Sollten die Restrukturierungsannahmen nicht eintreten, wäre die Unternehmensfortführung gefährdet.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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