Aktuelles:
Am 18.11.2014 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Az. 67e IN 179/12, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung über das Vermögen der MS "ANNABELLE SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg, im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen unter HRA 96627, das Insolvenzverfahren eröffnet. Gesetzlich vertreten wird die MS „ANNABELLE SCHULTE“ durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87192 eingetragene Beteiligung MS ANNA-BELLE SCHULTE Shipping GmbH, Domstraße 17, 20095 Hamburg, diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Markus Schnieders. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg. Der Insolvenzverwalter teile am 19.12.2014 mit, das eine Masseunzulänglichkeit droht.
Hintergründe:Der Fonds wurde im Jahr 2003 aufgelegt. Es handelt sich um eine Beteiligung an einem Container-schiff. Bereits im Jahr 2010 geriet die Gesellschaft gegenüber ihrer Bank mit den Tilgungsraten in Rückstand. Schon am 28.06.2012 eröffnete des Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren.
Schon seit Jahren befindet sich der Markt der Schiffsfonds in der Krise. Aufgrund eines Überangebots an Containerschiffen können viele Schiffe nicht mehr gewinnbringend oder auch nur kostende-ckend eingesetzt werden. Gerät ein Fonds in die Insolvenz, fordert der Insolvenzverwalter häufig berechtigt Rückzahlungen von den Anlegern. Diese fragen sich, was sie unternehmen können.
Möglichkeiten:Für Anleger von Schiffsfonds kommen hauptsächlich Schadensersatzansprüche gegen den Anlage-berater oder den Herausgeber des Emissionsprospektes in Betracht. Anlageberatung muss stets in zwei Schritten erfolgen: zunächst muss der Berater die Interessen des Anlegers erfragen. Sodann muss er geeignete Empfehlungen aussprechen und ausführlich über die Art der Anlage sowie die Chancen und Risiken aufklären. Bei Schiffsfonds erwirbt der Anleger nicht nur eine Gewinnmöglichkeit, er trägt auch ein unternehmerisches Risiko. Zum unternehmerischen Risiko gehört stets auch der Totalverlust der eingesetzten Summe. Schiffsfonds eignen sich daher nicht für sicherheitsorientierte Anleger, die lediglich eine Möglichkeit zur Altersvorsorge suchen. Darüber wird in den Beratungsgesprächen häufig nicht ausreichend aufgeklärt. Oft wurden auch die Besonderheiten am Markt der Containerschifffahrt, beispielsweise ein genereller Rückgang der Nachfrage, Ausfall der Charterrate und mögliche Verluste bei Wechselkursschwankungen nicht erwähnt.
Sollten Sie als Anleger Zweifel haben, ob Ihr Beratungsgespräch ordnungsgemäß ablief, werden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Jens Reime, der den Einzelfall prüfen wird.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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