Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht bei Koblenz

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Insolvenzskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Anwalt in Sachen Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Kunden übernehme ich bundesweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Einzugsgebiet Koblenz.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist aufgrund dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Kunden fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt bei Koblenz auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Erfahrung in Sachen Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu bekommen sind jedoch nicht nur jahrelange Erfahrung, sondern insbesondere auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehören zahlreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Erfahrung vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen mögen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Kunden im Versicherungsrecht, werde ich auch in Sachen Bankrecht als Anwalt bei Koblenz für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Wenn Sie hiervon ebenfalls betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern mögen, biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Einzugsgebiet Koblenz an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oftmals schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Erfahrung als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier genau zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Sammelklagen im Anlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Kapitalanleger bundesweit.

Egal, ob Sie meine Sofort-Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung mit meiner Rechtsanwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Einzugsgebiet Koblenz: