Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht in der Nähe von Erlangen

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Insolvenzskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Anwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich deutschlandweit – vor allem auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Einzugsgebiet Erlangen.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Vertretung ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt in der Nähe von Erlangen auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Erfahrung im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu erhalten sind jedoch nicht nur jahrelange Erfahrung, sondern vor allem auch zusätzliche Grundlagen zu erfüllen. Hierzu gehören zahlreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Erfahrung vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen wollen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Vertretung von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Anwalt in der Nähe von Erlangen für Sie tätig. Denn deutschlandweit kommt es ***nahezu** täglich zur Fehlberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Wenn Sie hiervon ebenso betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern wollen, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Einzugsgebiet Erlangen an.

Um eine Auflösung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht häufig schon ein marginaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Erfahrung als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Klagewellen im Anlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Kapitalanleger deutschlandweit.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf brauchen – Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Rechtsanwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Einzugsgebiet Erlangen: