König & Cie – MS DOLPHIN STRAIT ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS "DOLPHIN STRAIT" GmbH & Co. KG, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift : Große Elbstraße 42, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 95873), vertr. d.: 1. MS "Dolphin Strait" GmbH, Magdalenenstraße 39, 26954 Nordenham, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen bestellt worden (Amtsgericht Bremen Az.: 505 IN 21/16).

Gründung:

1999 von Tobias König gegründet vertreibt das Unternehmen konzern- und bankenunabhängige geschlossene Fonds in den Bereichen Schifffahrt, Immobilien, Lebensversicherungen, Infrastruktur. Neben Publikumsfonds bietet das Unternehmen auch Beteiligungen im Bereich Private Equity sowie institutionelle Investitionen.
König & Cie gründet 2006 die König & Cie. Reederei GmbH & Co. KG, eine eigene Reederei für Container- und Massengutfrachter. Weiterhin gründet das Unternehmen gemeinsam mit der Scorpio Ship Management s.a.m., Monaco, die Tanker Reederei Scorship Navigation GmbH & Co. KG, heute firmiert unter Mercator Navigation GmbH & Co. KG.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
        
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 wurde der Jahresabschluss unter der Abkehr der Unternehmensfortführung aufgestellt, da das von der Gesellschaft betriebene Schiff zu einem Preis von USD 4.400.000,00 verkauft wurde. Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 7.740.587,50 €, davon mit einer Restlaufzeit von einem Jahr gegenüber Kreditinstituten 7,199.745,83 €, gesichert durch Schiffshypothek.
Möglichkeiten der Anleger: Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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