Aktuelles:Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde vom Amtsgericht Niebüll (Az.: 5 IN 29/14) am 04.07.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS STADT SCHWERIN T + H Schiffahrts GmbH & Co. KG, im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich eingetragen unter HRA 111444, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin T + H MS STADT SCHWERIN Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, eröffnet. Zum Insol-venzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Hintergründe:
Der Renditefonds 45 MS Stadt Schwerin des Emissionshauses König & Cie. wurde im Jahr 2005 aufgelegt und 2007 platziert. Ein erheblicher Anteil der Investorengelder wurde für Weichkosten verwendet.
Die Branche befindet sich seit Jahren in der Krise. Aufgrund eines Überangebots an Containerschif-fen auf dem Markt können viele Betreibergesellschaften ihre Schiffe nur sporadisch einsetzen, müs-sen aber trotzdem die Fixkosten tragen. Sie geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und können die Raten ihrer kreditgebenden Bank nicht mehr begleichen; es folgt die Insolvenz. Die Insolvenz-verwalter wenden sich nun an die Anleger und fordern bereits ausgegebene Ausschüttungen bzw. Entnahmen zurück. Ob solche Forderungen berechtigt sind, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Anleger sollten daher nicht ohne Weiteres zahlen, sondern zunächst ihren Fall von einem Fachan-walt für Bank- und Kapitalmartrecht prüfen lassen.
Möglichkeiten:Beim Investment in Schiffsfonds besteht unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler der Anlage, also beispielsweise den Emittenten des Verkaufsprospekts, den Anlageberater bzw. die hinter diesem stehende Bank. Ein Schadensersatzanspruch kann z. B. bei Falschberatung gegeben sein. Der Berater muss für seine Kunden eine passende Anlage nach deren Wünschen aus-wählen und die Kunden umfassend über die empfohlene Anlage unterrichten, damit diese eine in-formierte Entscheidung treffen können. Bei Schiffsfonds besteht die typische fehlerhafte Beratung in unzureichender Aufklärung, beispielsweise wird nicht deutlich gemacht:
- der Anleger wird Miteigentümer der Gesellschaft und trägt ein hohes Risiko bis zum Totalverlust seiner Anlage, diese ist daher ungeeignet zur Altersvorsorge
- es handelt sich um langfristige Anlagen, die es dem Anleger unmöglich machen, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren
- bei den Ausschüttungen handelt es sich nicht um Zinsen wie z. B. beim Sparbuch, sie werden auch häufig nicht wie geplant aus den Gewinnen des Unternehmens finanziert, sondern aus den investier-ten Geldern selbst; sie können dann ggf. bei Insolvenz zurück gefordert werden
- der Erfolg der Investition ist abhängig von der Marktlage, für die sich spätestens 2008 konjunktu-relle Schwierigkeiten abzeichneten
- es besteht ein Fremdwährungsrisiko und schwankende Wechselkurse erschweren eine sichere Prognose
- die genaue anteilige Verwendung der Anlegergelder für die Investition an sich und für nicht wert-haltige Positionen wie Verwaltung
- in welcher Höhe das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank oder Sparkasse vorliegt
Schiffsfonds sind eine Anlage mit hohem Haftungsrisiko. Sie eigenen sich in der Regel nicht für sicherheitsorientierte Anleger.
Sollten Anleger nun den Verdacht haben, dass ihr Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß verlief, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der prüfen wird, ob die Gel-tendmachung eines Schadensersatzanspruchs Aussicht auf Erfolg hat.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Telefon: 03591 2996133
Telefax: 03591 2996144
E-Mail: info@schiffsfonds-schadenhilfe.de
Web: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de