Insolvenz der MS Stadt Aachen: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der MS STADT AACHEN T + H Schiffahrts GmbH + Co. KG, Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, T + H MS STADT KÖLN Verwaltung GmbH Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gesa Frederike Ebert, Olaf Staats, Jens Mahnke und Sven Bostelmann, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg (Az.: 67c IN 457/15).

Gründung:

Im Jahre 2007 konnten sich Kapitalanleger treuhänderisch mit einer Mindestzeichnungssumme von 15.000 € an dem geschlossenen Schiffsfonds MS STADT AACHEN T + H Schiffahrts GmbH + Co. KG (König & Cie.) beteiligen. Bei dem Fondsschiff handelt es sich um einen 3.400 TEU Vollcontainerschiff-Neubau der sog. Sub-Panamax-Klasse.

Das Schiffshypothekendarlehen sollte in US-Dollar sowie in Japanischen Yen finanziert werden. Wie dem Prospekt ebenfalls zu entnehmen ist, bestand ein Chartervertrag zu einer Bruttocharterrate von 25.750 US$ pro Tag. Der Chartervertrag lief hiernach 48 Monate, verbunden mit der Option des zu verlängern bzw. zu verkürzen.

Laut Beteiligungsprospektes sollten die Auszahlungen an die Anleger ab dem Jahr 2008 jeweils 8 % p.a. des Kommanditkapitals betragen. Danach 9 % p.a.. Nachdem für das Geschäftsjahr 2008 noch wie prospektiert 8% an die Anleger ausgeschüttet wurden, bleiben die tatsächlich an die Anleger geflossenen Auszahlungen seit dem Geschäftsjahr 2009 weit hinter den Erwartungen zurück. Die Anleger wurden mit dem Geschäftsbericht 2009 darüber informiert, dass „der tatsächliche durchschnittliche EUR/USD-Wechselkurs von 1,3948 deutlich über dem Vorschaukurs von 1,3500“ lag und dies „zur negativen Abweichung bei den Poolerlösen von insgesamt TEUR 143“ führe.

Im Geschäftsbericht des Jahres 2010 wurde dann erklärt, dass aufgrund einer „Veränderung der Kursrelation USD zu JPY die zu aktuellen Kursen bewertete Restschuld höher als im Tilgungsplan vereinbart“ sei. Dadurch sei die Gesellschaft gezwungen gewesen, im Jahr 2010 Vorabtilgungen in Höhe von 0,39 Mio. US-Dollar und im Jahr 2011 in Höhe von 1,802 Mio. US-Dollar vorzunehmen. Im Geschäftsbericht 2011 wird ausgeführt: „Durch die Bereitstellung von zusätzlichem Kapital in Höhe von TEUR 4.317 im Rahmen des Betriebsfortführungskonzepts zu Beginn des Jahres 2012 konnte der durch den Einbruch der Chartermärkte verursachte Liquiditätsengpass überwunden werden“. Gleichwohl wurde angemerkt, dass sich die Charterraten „noch immer auf einem extrem niedrigen Niveau“ bewegen würden. Ferner ist dem Bericht zu entnehmen, dass das Fondsschiff nach Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages mit der CMA CGM S.A. zum 28.08.2011 rund vier Monate ohne Beschäftigung war.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.122014 werden Verbindlichkeiten in Höhe von 19.413.000 Euro ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 17.381.579,61 (Vorjahr: EUR 18.734.965,17) sind durch Schiffshypotheken in Höhe von USD 46.500.000,00 und EUR 17.400.000,00, die Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Ansprüche aus abgeschlossenen Charter-, Fracht- und Poolverträgen bezüglich des Schiffes sowie durch Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den für das Schiff üblicherweise abzuschließenden Versicherungen besichert. Die Verbindlichkeiten enthalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 68.014,66 (Vorjahr: EUR 68.193,86), welche ausschließlich den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig sind und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 24.015,83 (Vorjahr: EUR 7.685,96).

In diesem Zusammenhang wurde in Abstimmung mit der finanzierenden Bank (HSH) im Berichtsjahr ein Sanierungskonzept in Anlehnung an IDW S 6 entwickelt. Dem Konzept wurde seitens der finanzierenden Bank mit Term Sheet vom 3. Dezember 2013 zugestimmt. Das Sanierungskonzept sieht u. a. Tilgungsstundungen bis einschließlich Juli 2016, die Inanspruchnahme eines bis zum 31. Dezember 2016 befristeten Sanierungskredites von bis zu USD 1.900.000,00 sowie eine Verwendungsreihenfolge der zukünftigen Einnahmen vor…

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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