IVG Euroselect 14 The Gerkin kämpft mit drastischen Verlusten – Hilfe durch Refinanzierungsplan?
Aktuelles: Laut fondstelegramm.de muss die IVG ihre Verbindlichkeiten um bis zu 1,75 Milliarden Euro reduzieren, um ein marktübliches Niveau hinsichtlich ihrer Verschuldung und Zinsdeckung zu erreichen. Am 28.05.2013 hat der Aufsichtsrat der IVG Hans-Joachim Ziems als Vorstandsmitglied bestellt. Als Restrukturierungsspezialist wird er nun die Gesellschaft bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Konzeptes zur nachhaltigen Finanzierung beraten. Damit die Handlungsfähigkeit der IVG wieder hergestellt werden kann, müssen sich wohl alle Beteiligten auf gravierende Einschnitte gefasst machen. Um über die Kernpunkte des Refinanzierungsplans auf der Hauptversammlung am 30. August 2013 abstimmen zu können, muss zunächst mit sämtlichen Kreditgebern eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Ausblicke: Auch den Anlegern des Immobilienfonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ – dem „neuen Wahrzeichen Londons“ droht ein Totalverlust. Durch die am 15.02.2013 vorgenommene Abstimmung per Rundschreiben über die Umwandlung der Darlehen und der damit einhergehende Wechselkursverlust steigt die Verschuldung weiter. Da diese so gravierend ist, ist davon auszugehen, dass die Anleger sich mit dem wirtschaftlichen Totalverlust abfinden müssen. Wohl einziger Ausweg für die Anleger ist hier unter Umständen die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Falschberatung. So ist zunächst zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Dabei müssen die Wünsche des Anlegers erfasst werden. Und auf Grund dessen dann gezielte, das heißt diese Wünsche umsetzende, Anlageempfehlungen gegeben werden. Erst im nächsten Schritt muss dann über diese empfohlene Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden, das heißt Chancen aber auch Risiken aufgezeigt werden. Folgende Fehler treten hierbei oft auf:
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko und damit auf die fehlende Eignung zur Altersvorsorge
2. keine Aufklärung über Währungsrisiken durch die Aufnahme der Darlehen in Schweizer Franken,
3. keine Information über die starken Nachfrageschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt,
4. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen.
Insbesondere der fehlende Hinweis durch die vermittelnden Banken auf ihr eigenes Interesse,
auf Grund der Provisionszahlungen, gibt den Fondsanlegern auf Grund der „Kickback“-
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gute Karten in die Hände, um Schadenersatz-
ansprüche zu bejahen. Da zumeist mehrere Beratungsfehler zusammentreffen, sieht Rechtsanwalt Reime hier gute Chancen für gegeben. Damit kann unter Umständen das eingesetzte Kapital zurückerlangt werden. Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Gern können Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:
www.sundk-schadenhilfe.de
www.shbfonds-schadenhilfe.de
www.versicherungzahltnichts.de
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.vplus-schutzgemeinschaft.de
www.lebensversicherung-aufloesen.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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