Aktuelles:
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114930 eingetragenen MS "TS Schlüter" GmbH & Co. KG, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Ham-burg unter HRB 120403 eingetragene Verwaltung MS "TS Schlüter" GmbH, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Kai-Wilhelm Ahrens und Dirk Willi Mennewisch, wurde am 11.12.2014 wegen Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg ernannt. Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Hamburg unter dem Az. 67c IN 478/14. Die Gläubiger mussten ihre Forderungen bis zum 26.01.2015 beim Insolvenzverwalter anmelden, die Gläubigerversammlung fand am 23.02.2015 statt.
Hintergründe:Am 28.10.2014 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg das vorläufige Insolvenzverfah-ren über das Vermögen der MS „TS Schlüter“ angeordnet.
In diesem Fall kommen die anhaltenden Schwierigkeiten der Containerschifffahrt zum Ausdruck. Die Gesellschaften haben Mühe, ihre Schiffe auszulasten, um genügend Einnahmen zu erwirtschaf-ten, mit denen die Raten bei der kreditgebenden Bank getilgt werden. Im Falle der Insolvenz ver-langen die Insolvenzverwalter von den Anlegern die Rückzahlung ihrer Ausschüttungen. Zudem befindet sich die ursprünglich angelegte Summe in der Verteilungsmasse. Die Anleger fragen sich nun, wie sie ihre Investition schützen können.
Möglichkeiten:Im Markt der Schiffsfonds ist vor allem auf die Möglichkeit der Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. die dahinter stehende Bank hinzuweisen. Oft kam es zu Falschberatungen. Denn während des Beratungsgesprächs muss der Anlageberater den beabsichtigten Zweck der An-lage für seine Kunden erfragen und über diejenigen Anlagen, die er vorstellt, umfangreich aufklären. Dazu gehört beispielsweise, dass es sich bei Schiffsfonds um eine sehr risikoreiche Anlage handelt. Jeder Anleger trägt ein unternehmerisches Risiko, dass im schlimmsten Fall den Totalverlust der gesamten Anlagesumme nach sich ziehen kann. Außerdem haben Schiffsfonds meist eine lange Mindestlaufzeit und können nicht jederzeit abgestoßen werden. Der Anleger kann so nicht auf negative Veränderungen am Markt reagieren. Auch Schwankungen bei Währungswechselkuren können zu Verlusten führen. Nach alledem eignen sich Schiffsfonds nicht für Anleger, die auf eine Altersvorsorge abzielen. Über all diese und weitere Punkte muss der Anlageberater aufklären. In den Beratungsgesprächen wird oft auch nicht deutlich, in welchem Umfang die Anlegergelder für die Investition in das Schiff, oder nur für Verwaltungsaufgaben genutzt werden.
Falls sich Anleger angesprochen fühlen, wenden Sie sich gern an Herrn Rechtsanwalt Jens Reime. Jedes Anlageberatungsgespräch nimmt einen individuellen Verlauf und entsprechend muss geprüft werden, ob Erfolgsaussichten auf Schadensersatz bestehen.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammerge-richten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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