Aktuell:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „JPO TUCANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, An der Werft 7-11, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 101087), vertr. d.: 1. Verwaltung MS „JPO TUCANA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Fredenbeck, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 05.09.2016 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Heim, Landwehr 2, 22087 Hamburg, bestellt worden.
Gründung:
Als der HCI Schiffsfonds MS JPO Tucana im Jahr 2010 zur Beteiligung angeboten wurde, war die Krise der Containerschifffahrt schon ersichtlich. Anleger steuerten rund 14 Millionen Euro zum Emissionsvolumen bei. In diesem schwierigen Umfeld konnte sich der Schiffsfonds offenbar nicht behaupten und es musste Insolvenzantrag gestellt werden. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS JPO Tucana Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG am 5. September eröffnet (Az.: 56 IN 74/16).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 28.320.833,11 €. Weiter heißt es: Die gegenwärtig erzielte Poolrate deckt die laufenden Betriebskosten des Schiffes, die übrigen Kosten der Gesellschaft und einen Teil des Kapitaldienstes. Für eine vollständige Erbringung von Zins und Tilgung des langfristigen Schiffshypothekendarlehens ist diese Tagesrate nicht ausreichend. Wir gehen momentan davon aus, dass die Gesellschaft voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die Kosten und den Kapitaldienst 2015 aus den erzielbaren Einnahmen und der vorhandenen Liquidität unter Inanspruchnahme der vertraglich geregelten zeitlichen Tilgungsverlagerung in Höhe von insgesamt USD 3 Mio. vollständig zu bestreiten. Ohne Erzielung einer auskömmlichen, d. h. kosten- und kapitadienstdeckenden Poolrate und ggf. notwendige ergänzende Finanzierungsmaßnahmen ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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