Aktuell:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KG MS “Ernest Hemingway“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co., AG Hamburg HRA 113585, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MS “Ernest Hemingway“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, ist am 23.09.2016 angeordnet worden, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Altern. InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Gründung:
Das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG wurde 1999 gegründet. Seitdem konnte das Unternehmen 34 öffentliche Beteiligungsangebote und Private Placements mit einem Gesamtvolumen von fast EUR 1,3 Mrd. platzieren. Wie sich zeigt, nicht immer erfolgreich.
Eigentlich war der Verkauf des Containerschiffs MS Ernest Hemingway schon
beschlossene Sache. Nun gibt es offenbar die Kehrtwende. Die Anleger sollen über die Fortführung des Fonds entscheiden. Nun tritt bei dem von Hansa Hamburg Shipping Ende 2005 aufgelegten Schiffsfonds offenbar die Kehrtwende ein. Wie "Fondsprofessionell" online berichtet, konnte ein neuer Chartervertrag bis Juli 2016 abgeschlossen werden. Daraufhin habe auch die Bank grünes Licht für den Weiterbetrieb gegeben. Aufgehoben ist der Verkaufsbeschluss dadurch allerdings nicht…Aber auch der neue Vertrag half nicht, die Insolvenz zu verhindern…
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 13.012.585 €. Davon sind 12.949.592 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus dem Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TUSD 15.695 und den zum Bilanzstichtag abgegrenzten Zinsen in Höhe von TUSD 43. Die Bewertung des USD-Darlehens erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.
Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR -1.977 ist durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 19 belastet.
Der Jahresabschluss ist vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und dem deswegen beabsichtigten Verkauf des Seeschiffes unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 HGB aufgestellt worden.
Zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit ist der Verkauf des Seeschiffes zu einen Verkaufspreis von mindestens TUSD 12.220 im Geschäftsjahr 2015 notwendig. Sollte der erzielbare Verkaufspreis hiervon nicht unwesentlich nach unten abweichen bzw. die getroffenen Annahmen nicht eintreten, würde die Liquidität möglicherweise nicht zur Deckung der bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten ausreichen.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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