HCI Shipping Select XXI – MS Conrad S ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der MS "Conrad S" H+H Schepers Reederei GmbH & Co. KG, Esteburgring 2, 21635 Jork (AG Oldenburg, HRA 200324), vertr. d. MS "Conrad S" H+H Schepers Verwaltungs GmbH, Esteburgring 2, 21635 Jork (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d. Dirk Mennewisch, Esteburgring 2, 21635 Jork (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, bestellt worden (Amtsgerichts Tostedt, Az.: 22 IN 197/16).

Gründung:

Der HCI Shipping Select XXI ist ein Dachfonds, der sich, 2006 aufgelegt, an vier Zielfonds beteiligt. Dabei handelt es sich um die MS „JPO Sagittarius“, MS „JPO Scorpius“, MS “Constantin S” und die MS “Conrad S”.
Vor allem letztere Schiffsbeteiligung sorgte bereits dafür, dass auf Ebene des HCI Shipping Select XXI von dessen Anlegern im 2010 frisches Geld zur Verfügung gestellt werden musste. Nicht wie versprochen entwickelten sich dementsprechend auch die Ausschüttungen, die immer weiter hinter den anfänglich, üppigen Prognosen zurückbleiben.
Die Gesamtinvestition für den Schiffsfonds HCI Shipping Select XXI betrug 76.008.333 EUR. Das Eigenkapital beträgt 28.700.000 EUR, die Fremdfinanzierung beläuft sich auf 47.308.333 EUR. Die Mindestbeteiligung für Anleger betrug 15.000 €.
Die verminderte Nachfrage nach großen Containerschiffen hat auch den HCI Shipping Select XXI getroffen. So mussten die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XXI frisches Kapital nachschießen. Der Abwärtstrend des Schiffsfonds HCI Shipping Select XXI konnte dadurch jedoch nicht aufgehalten werden. Im Jahr 2014 wurde die MS „JPO Sagittarius“ verkauft. Über das Vermögen der MS „Constantin S“ H+H Schepers Reederei GmbH & Co. KG wurde im selben Jahr das Insolvenzverfahren eröffnet. Darüber hinaus gelten alle Sanierungsmaßnahmen der beiden verbleibenden Objekte als gescheitert. Es droht der Notverkauf.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 12.358.985,47 €, davon sind 11.778.079,36 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Wie im Vorjahr bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Diese sind durch Schiffspfandrechte, die Abtretung sämtlicher auf Zahlung in Geld gerichteter Ansprüche aus für das Schiff abgeschlossenen und noch abzuschließenden Charter-, Fracht- und Poolverträgen sowie die Abtretung der Ansprüche aus Versicherungen gesichert.
Das durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital von Kommanditisten beträgt 80,98 €, das nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 6.375.135,24 €.
Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt 2.256.170,00. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist eine Pflichteinlage von € 7.302.188,80 (davon Treugeberkommanditisten: € 6.148.182,30) zu leisten. Diese ist in Höhe von 89.141,63 (davon Treugeberkommanditisten:€ 86.546,83) (Entnahmen) nicht geleistet. Aufgrund von Entnahmen in Höhe von insgesamt € 2.594,80 lebt die Haftung bei den Kommanditisten, deren Kommanditkapital zu 100 % als Haftkapital im Handelsregister eingetragen wurde, gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf.
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going-Concern-Prinzip). Dabei wurde berücksichtigt, dass für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 eine Liquiditätsunterdeckung besteht und die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von € 6.375.135,24 ausweist. Aufgrund der mit der finanzierenden Bank erfolgreich geführten Gespräche über eine Re-strukturierung der Endfinanzierung und die Aufnahme eines Klassekostendarlehens gehen wir von der positiven Fortführung der Gesellschaft aus, so dass keine tatsächliche Überschuldung im Sinne des § 19 Insolvenzordnung vorliegt und der Fortbestand der Gesellschaft sichergestellt ist.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
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Tel.: 03591 / 2996-133
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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