HCI – Insolvenz der MS City of Guangzhou M. Lauterjung GmbH & Co. : Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das AG Lüneburg eröffnet am 11. Mai 2016 über das von der Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG 26721 Emden, betriebene Fondschiff MS "City of Guangzhou", vertreten durch die Gechäftsführer Manfred Lauterjung, Marc Lauterjung und Kay Lauterjung, das Insolvenzverfahren (Az.: 56 IN 16/16). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg Tel: +49 (0) 40 / 22 66 7-7 bestellt.

Gründung:

Ausgangspunkt der heutigen HCI Gruppe war die 1985 in Bremen gegründete Hanseatische Capital Invest AG. Seit dem bietet HCI Capital unter anderem Schiffsfonds zur Beteiligung an und bezeichnet sich selbst als eines der führenden Emissionshäuser, als erste Adresse für Privatanleger. HCI Capital hat in der Vergangenheit 514 Emissionen bewerkstelligt mit einem Investitionsvolumen von ca. € 5 Milliarden. Im Angebot der HCI Capital AG finden sich geschlossene Fonds wie Schiffsfonds, als eines der stärksten Segmente von HCI Capital.

Bei dem Fondsschiff „City of Guangzhou“ handelt es sich um ein im Jahre 2008 gebautes Containerschiff mit einer Tragfähigkeit von ca. 34.418 tdw und einer Stellplatzkapazität von 2.546 TEU. Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds MS City of Guangzhou im Mai 2007 aufgelegt. Persönlich haftender Gesellschafter: II Sino Ship Verwaltungs GmbH, Emden (Aurich HRB 200385). Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro an dem Containerschiff beteiligen. Insgesamt wurden rund 15 Millionen Euro aufgebracht. Hinzu kamen Darlehen in Höhe von ca. 22 Millionen Euro.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 betrugen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr TEUR 20.802 (Vorjahr: TEUR 4.939) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren TEUR 7.006 (Vorjahr: TEUR 7.511). Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 32) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 20.400) sind Verbindlichkeiten aus Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TEUR 19.282 enthalten. Das Schiffshypothekendarlehen und der Kontokorrentkreditrahmen sind durch Eintragung einer Schiffshypothek von TUSD 36.063 im Seeschiffsregister besichert. Daneben bestehen für das Schiffshypothekendarlehen ein abstraktes Schuldversprechen über TUSD 3.606, eine Sicherungsübereignung sämtlicher Charter-, Fracht- und Poolerträge sowie die Abtretung sämtlicher Ansprüche aus Versicherungsentschädigungen. Weitere Sicherheiten bestehen nicht.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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