Aktuell:
Das Amtsgericht Hamburg eröffnet das vorläufige Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ GmbH & Co. KG (Az.: 67c IN 47/16). Vertreten wurde die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin die Verwaltung MS "Vogerunner" GmbH, Hamburg, Geschäftsführer der Verwaltung MS "Vogerunner" GmbH Jens-Michael Arndt, Udo Wiese, und Markus Lange. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt.
Gründung:
Der 2008 aufgelegte Schiffsfonds HCI MS Vogerunner besitzt den im selben Jahr gebauten Cape-Size-Massengutfrachter MS Vogerunner. 525 Anleger legten rund 21,5 Mio. Euro in dem Schiffsfonds an. Bereits im Leistungsbericht 2010 ist nachzulesen, dass die Erlöse der MS Vogerunner geringer waren als prognostiziert, während die Betriebskosten gleichzeitig in die Höhe schnellten. Es zeichnete sich ab, dass der Schiffsfonds HCI MS Vogerunner saniert werden muss. Das Fondshaus HCI begann deshalb Anfang 2012 rund 3,1 Mio. Euro an frischem Kapital aufzutreiben.
Bislang wurden lediglich 6 % des Kommanditkapitals in Form von Ausschüttungen an die Anleger zurückgezahlt - bereits 2010 sollten über 13 % des eingesetzten Kapitals ausgeschüttet sein.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2104 bestanden langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 40.541.602,84, davon Teuro 40.653 gesichert durch Schiffshypothek, kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 111.413,33, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 485.731,78. Die aktuelle Beschäftigung ist nicht kapitaldienstdeckend. Sollte zukünftig keine kapitaldienstdeckende Beschäftigung abgeschlossen werden können, müssen durch die finanzierende Bank weitere Tilgungsstundungen gewährt werden. Die Geschäftsleitung befindet sich in konstruktiven Gesprächen mit der finanzierenden Bank und geht von positiver Umsetzung aus. Sollte bei gleichbleibend nicht kapitaldienstdeckender Beschäftigung keine weitere Stundung gewährt werden, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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