Aktuell:
Die MS AURORA von HICI/ Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG ist insolvent. Herr Rechtsanwalt Gideon Böhm, Hamburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (AG Reinbek; Az.: 8 IN 130/16).
Gründung:
Seit seiner Gründung 1999 hat das Hamburger Emissionshaus insgesamt 34 Schiffsbeteiligungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,3 Milliarden Euro aufgelegt. Das Portfolio setzt sich aus Containerschiffen verschiedener Größe, Produkten-Chemikalientankern, Flüssiggastankern und Tankern der Größen Panamax und Suezmax zusammen.
Hansa Hamburg Shipping hat das 1.700- TEU- Containerschiff MS Matthias Claudius vertrieben und mit rund 13 Millionen Euro Eigenkapital platziert. Mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro konnten sich die Anleger seit Mai 2006 an dem Schiffsfonds Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora, der damals noch (bis 02.05.2011) unter dem Namen MS Matthias Claudius firmierte, beteiligen. Das investierte Geld sorgte allerdings nicht für die erhoffte Rendite. Ausschüttungen blieben fast gänzlich aus. 2008 gab es eine Auszahlung in Höhe von 8%, dann konnte die Gesellschaft keine weiteren Auszahlungen tätigen und auch dem Kapitaldienst nur sehr eingeschränkt nachkommen. Die Gesellschafter wurden aufgefordert, freiwillig ihre bereits erhaltenen Auszahlungen zurückzuzahlen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Der Leistungsbilanz 2011 der Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG waren prospektierte kumulierte Auszahlungen per 31.12.2011 in Höhe von 40,00 % zu entnehmen. Die „Ist“-Auszahlungen kumuliert per 31.12.2011 betrugen hiernach lediglich 8,00 %., so dass eine Abweichung von -32,00 % festgestellt wurde. Gemäß der HCI Leistungsbilanz 2012, wird angegeben, dass in den Jahren 2010 und 2011 Restrukturierungskonzepte zur Liquiditätssicherung erarbeitet und mit Hilfe von Gesellschafterbeiträgen und Tilgungsaussetzungen umgesetzt wurden. Ausfallzeiten fielen 2012 durch einen Kollisionsschaden und einen Defekt der Steuerung der Hauptmaschine an. Tilgungen erfolgten im Berichtsjahr vereinbarungsgemäß nicht.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.