Nachdem nun das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, fragen sich viele Anleger: „Ist mein gesamtes eingezahltes Geld weg? Was kann ich tun, um zumindest einen Teil zurückzuerhalten?
Aktuelles:Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 96092 eingetragenen Schifffahrts-Gesellschaft "HS Livingstone" mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.04.2014 das Insolvenzverfahren (67g IN 47/14) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Albert-Einstein-Ring 11/15, 22761 Hamburg ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2014 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf den 20.06.2014, 11:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal gelegt.
Hintergründe:
Diese geschlossene Schiffsbeteiligung wurde 2003 vom Emissionshaus Hansa Treuhand aufgelegt. Insofern droht auch hier die Verjährung. Sollte die Zeichnung erst 2004 oder später erfolgt sein, heißt es jetzt: UNVERZÜGLICH HANDELN! Lassen Sie ihre eventuell bestehenden Schadenersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen.
Schadenersatzansprüche können zum Beispiel gegeben sein, wenn die Schiffsfondsanleger nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Meist wurde nur auf die Chancen, sprich Rendite, hingewiesen. Dass es sich hierbei aber eigentlich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, wurde den meisten Anlegern nicht verdeutlicht. Nach vielen Beratungsgesprächen, die Rechtsanwalt Reime in vergleichbaren Fällen schon führte, stellte sich heraus, dass vielen Anlegern die Möglichkeit des kompletten Verlustes ihres eingesetzten Kapitals nicht klar war. Wenn überhaupt wurde lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes angesprochen. Dass damit meist auch ein Verlust des eingezahlten Kapitals einhergeht, wurde nicht deutlich gemacht. Damit ist ein Beratungsfehler gegeben. Auch auf die sogenannten weichen Kosten wurde oft nicht hinreichend hingewiesen. Das heißt, es wurde nicht klar gemacht, welcher Anteil der Anlegergelder wirklich in den Bau oder Kauf der Schiffe floss. Meistens floss ein sehr großer Anteil der Gelder in zum Beispiel Vertriebsprovisionen, Dienstleistungsvergütungen und Zinsen – und damit gerade nicht in werthaltige Positionen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen auch hier für den Anleger gute Chancen bei der Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.