Insolvenzeröffnungsverfahren der Schiffahrts-Gesellschaft „HS LISZT“ mbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 100451 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS LISZT“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90493 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS LISZT“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel ist am 22.09.2016 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestell (AG Hamburg Az. 67a IN 416/16).

Gründung:

Die Hansa Treuhand Shipping ist ein rund um die Schifffahrt tätiges Unternehmen. Im Jahre 1983 gegründet, hat sich die Hansa Treuhand auf Schiffsbeteiligungen spezialisiert. Das Emissionshaus hat nach eigenen Angaben 4,6 Milliarden Euro in über 100 Schiffe, vier Flugzeuge und zwei Private Equity-Fonds investiert. Die aktive Flotte besteht aus mehr als 50 Schiffen.

Als Initiator für Schiffsbeteiligungen verfolgt das Unternehmen nach eigenen Angaben einen ganzheitlichen Ansatz. Danach betreut die Hansa Treuhand die Projekte von der Planung und Auftragsvergabe an die Werften, über die Bereederung und Befrachtung bis hin zum Verkauf.

Seit Frühjahr 2006 gehört die Hansa Treuhand zur Hansa Treuhand Holding AG, die als geschäftsführende Holding der operativen Gesellschaften der Hansa Treuhand Gruppe realisiert wurde und als Dachgesellschaft steht.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gem. der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 19.249.320,06 €. Davon 13.424.972,68 € gegenüber Kreditinstituten.

Im Jahr 2014 wurde keine Tilgung auf das Schiffshypothekendarlehen geleistet. Im Jahr 2015 ist vorgesehen, eine Quartalstilgung zu leisten und für 2016 ist geplant, drei Quartalstilgungen zu leisten. Entsprechende Stundungsvereinbarungen wurden mit der Bank getroffen. Zur Sicherstellung der Liquidität wurden bislang interne Darlehen in Höhe von T€ 5.698 gewährt.

Zur Absicherung von Zinsrisiken wurde von variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von US-$ 16,0 Mio. ein Teilbetrag in Höhe von US-$ 6,4 Mio. mit einem Zinsswap mit Laufzeit bis 2015 abgeschlossen.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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