Insolvenzantragsverfahren der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „Hansa Calypso“ mbH: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „Hansa Calypso“ mbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRB 57362), vertr. d.: Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2016 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Rogge, Semperstraße 24-26, 22303 Hamburg. (Amtsgericht Lüneburg, Az. 47 IN 77/16)

Gründung:

Das 1998 gebaute Containerschiff besitzt eine Tragfähigkeit von 21.478 tdw und eine Containerkapazität von 1.645 TEU. Laut Berichten aus den Jahren 2013 beendete das MS »HANSA CALYPSO« eine Beschäftigung bei der koreanischen Reederei STX Panocean. Von Juli 2013 bis März 2014 stand das Schiff in Diensten des Feederoperator Seacon, Singapur. Seit April 2014 wird das Schiff von der ebenfalls in Singapur beheimateten Reederei Far Shipping Line zwischen Bangladesch und Sri Lanka eingesetzt. Diese Beschäftigung hat eine maximale Dauer bis Mai 2015. Zwischen den Chartern kam es im Berichtsjahr zu rd. 17 Wartetagen. Aufgrund von Kranreparaturen entstanden zudem ca. neun Off-hire-Tage. Die »HANSA CALYPSO« fährt zusammen mit aktuell neun typgleichen Schiffen im C-16 Pool der HANSA TREUHAND-Gruppe und erzielt damit Erlöse aus dem Pool. Im Jahr 2010 wurde bei der »HANSA CALYPSO« ein Betriebsfortführungskonzept mit freiwilliger Teilnahme von ca. 3,67 Mio. EUR umgesetzt. Aufgrund des anhaltend schlechten Marktumfeldes seit 2009 und des niedrigen Charterratenniveaus benötigte die Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Liquidität auch in 2013 weiteres Kapital i.H.v. ca. 3,4 Mio. EUR, das durch die Rückzahlung der restlichen Ausschüttungen bereitgestellt werden soll. Die Gesellschafter hatten sich zuvor gegen den Verkauf des Schiffes entschieden.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gem. der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 2.111, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt T€ 0. Insgesamt sind T€ 1.256 durch Schiffshypothek besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 343. Zum 18.04.2016 wurde die Liquidation angeordnet und bekanntgemacht.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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