Insolvenz der MS „BONNY“ mbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft MS „BONNY“ mbH & Co. KG, Willinghusener Weg 5b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRA 7988), vertr. d.: 1. Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft MS „BONNY“ mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Schillerstraße 8, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 28.09.2016 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, c/o White & Case, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg (Amtsgericht Lüneburg, Az. 46 IN 79/16).

Gründung:

Das 2001 gebaute 2.674 TEU Containerschiff gehört zu Hansa Treuhand. Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 6.982.467,64 €. Davon in Höhe von 6.589.771,06 € gegenüber Kreditinstituten.

Zur Sicherstellung der Liquidität hat die Gesellschaft die als unverzinsliche Darlehen gewährten Liquiditätsausschüttungen in 2013 gekündigt und einen Teilbetrag i. H. v. T€ 2.064 (T€ 1.376 in 2013 und T€ 688 in 2014) zurückgefordert. Der nicht zurückgeforderte Betrag wurde abgezinst.

Die finanzierende Bank hat der Gesellschaft eine Kreditlinie in Form eines Keilkredites in Höhe von maximal TUSD 3.860 eingeräumt. Der Keilkredit konnte immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichten, die Plantilgung in Höhe von TUSD 384 je Quartal zu leisten. Durch die Einräumung der Keilkreditlinie konnte eine Neuordnung der Gesamtfinanzierung mit daraus resultierenden wesentlich höheren Finanzierungkosten vermieden werden. Mit Addendum Nr. 4 vom 29. November 2013 konnte mit der Bank eine Einigung über die mögliche Stundung von bis zu drei weiteren Quartalstilgungen erzielt werden. Die Inanspruchnahme des Keilkredites wurde auf die Höhe von TUSD 3.066 begrenzt.

Zur Sicherstellung der Liquidität wurde auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 28. April 2015 ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, welches Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter in Höhe von rund T€ 2.900 vorsieht. Hieraus soll der Kapitaldienst aus den Schiffshypothekendarlehen sichergestellt werden. Außerdem soll eine Tilgungsstreckung des Keilkredites erfolgen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes sind die vollständige Kapitaleinzahlung sowie die Zustimmung der Tilgungsstreckung der finanzierenden Bank erforderlich.

Per 31.12.2014 ist das Schiff bis auf den Schrottwert abgeschrieben.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Innere Lauenstraße 2
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Tel.: 03591 / 2996-133
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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