Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG – MS Hansa Narvik ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schifffahrts- Gesellschaft „HANSA NARVIK“ mbH & Co.KG, c/o Naves Corporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRA 89448), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Die Antragstellerin wurde vertreten durch die Verwaltungs- Schifffahrts- Gesellschaft “ HANSA NARVIK“ mbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer). Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, c/o Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040/4320800, Fax: 040/432080400 bestellt worden (AG Lüneburg; Az.: 46 IN 34/16).

Gründung:

Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.

Das 1.550 TEU- Containerschiff MS Hansa Narvik wurde 1998 zur Beteiligung angeboten. Bis 2008 wurden 45% der Kommanditkapitals zurückgezahlt, 2013 mussten 15% wieder eingezahlt werden….

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Zur Tilgung des bestehenden Darlehens soll ein neues Darlehen bei einem externen Investor aufgenommen werden. Die Auszahlung des neuen Darlehens soll im Geschäftsjahr 2015 erfolgen. Die Verhandlungen mit dem neuen Investor befinden sich in der finalen Abstimmung.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€ 4.162. Unter den Forderungen gegen Gesellschafter werden in den Vorjahren als Darlehen getätigte Liquiditätsausschüttungen an die Kommanditisten ausgewiesen, die gemäß § 13 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrags bei wirtschaftlicher Notwendigkeit von der Gesellschaft zurückgefordert werden können. Der nicht eingeforderte Betrag hat mittel- bis langfristigen Charakter.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen T€ 2.960. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bzw. mehr als mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Insgesamt sind T€ 2.589 durch Schiffshypothek besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 80.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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