Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG – MS Hansa Constitution insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schifffahrtsgesellschaft MS „Hansa Constitution“ mbH & Co. KG, Willinghusener Weg 5 b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRA 7831 HL), vertreten durch die Verwaltungs Schifffahrts- Gesellschaft „Hansa Constitution“ mbH, Willinghusener Weg 5, 22113 Oststeinbek, vertreten durch Klaus Gerken, (Geschäftsführer), Claudia Kremsier, (Geschäftsführerin), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Brinkmann, Kanzlei Brinkmann & Partner, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040/226677, Fax: 040/22667888 bestellt worden (AG Lüneburg; Az.: 56 IN 22/16).

Gründung:

Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.

Die MS Hansa Constitution, ein 2.810 TEU- Schiff, wurde 1997 zur Beteiligung angeboten. Das Gesamtvolumen der drei Schiffsfonds der Hansa Treuhand Gruppe (MS Glory, MS Primus, MS Hansa Constitution) beläuft sich auf rund 67 Millionen Euro. Anleger konnten sich mit mindestens 15.000 Euro beteiligen und sollten im Gegenzug dien prospektierten Ausschüttungen erhalten.

Nach Angaben des Branchendienstes shippress.de wurden die 1996 und 1997 gebauten Containerschiffe von Publikumsfonds finanziert. Die Gesamtvolumina der Fonds beliefen sich ursprünglich auf jeweils 31,4 Millionen Euro bei "Glory" und "Primus" und auf 35,8 Millionen Euro bei "Hansa Constitution". Im Jahr 2012 haben die Anleger in allen drei Fonds Nachschüsse geleistet, um sie wirtschaftlich am Leben zu halten. Dabei wurde zusätzliches Kapital (Vorzugskapital) i.H.v. ca. 1,39 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2013 wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 910.583,32 sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 49.320,02 ausgewiesen. Zur zusätzlichen Stärkung der Liquidität hatte die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG in 2013 einen Betriebsmittelkredit in Höhe von T€ 1.500 zur Verfügung gestellt. Dieser ist zunächst befristet bis zum 31.12.2014, danach bis auf weiteres gewährt.

Für das Geschäftsjahr 2014 ergibt sich nach den heutigen Annahmen eine Liquiditätsunterdeckung in Höhe von - T€ 1.536. Unter Ausnutzung der Kontokorrentlinie von T€ 1.500 verbleibt eine Liquiditätsunterdeckung von - T€ 36. Zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft wird die Geschäftsführung auf einer Gesellschafterversammlung am 1. Juli 2014 die Gesellschafter über den Verkauf des Schiffes abstimmen lassen, oder über ein Fortführungskonzept, welches durch die Rückforderung von bisher als Darlehen gewährten Liquiditätsausschüttungen einen Weiterbetrieb des Schiffes sicherstellen soll. Die Gesellschafterversammlung auf der der Verkauf der MS Hansa Constitution beschlossen werden sollte, wurde vor Stellung des Insolvenzantrags kurzfristig abgesagt…

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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