Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG – HS Discovery insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das AG Lüneburg hat die Verwaltungen der Schiffsgesellschaft "HS Discovery " unter die Verwaltung durch Rechtsanwalt Moritz Sponagel, Hamburg, gestellt (Az.: 46 IN 63/16).

Gründung:

Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.

Die beiden HS Discovery und HS Challenger, Containerschiffe mit 2.672 TEU Kapazität sind aus dem Portfolio des Hansa Treuhand Flottenfonds II. Dieser Schiffsfonds wurde 2002 durch die Hansa Treuhand 2002 vertrieben.

Das MS HS Humboldt aus der Flotte ging 2014 in die Insolvenz, das MS Hansa Aalesund wurde vergangenes Jahr an König & Cie. verkauft und für das MS Hansa Nordburg wird seit zwei Jahren erfolglos nach einem Käufer gesucht.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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