Aktuell:
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schiffahrtsgesellschaft MS "Flottbek" mbH & Co. KG, vertr. d.d. Verwaltungsgesellschaft MS "Flottbek" mbH, vertr. d.d. GF. Peter Werner Rieck,Buchtallee 19, 21465 Reinbek wird wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27, 32 InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird gem. § 27 InsO ernannt Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Gründung:
Das 2005 gebaute Vollcontainerschiff mit höchste Eisklasse besitzt 16.000 tdw Tragkraft/ 1.600 TEU.
In dem Fondsprospekt von 2011 heißt es: „Die Containerschiffflotte ist 2011 mit 187 neuen Einheiten um 7,9 % (1,23 Mio. TEU) gewachsen. Vor allem neue Großcontainerschiffe hatten einen erheblichen Anteil an der Ausdehnung des Stellplatzangebots. 239 Schiffe mit einem Volumen von 1,77 Mio. TEU seien 2011 neu bestellt worden. Aus dem Markt gegangen seien im vergangenen Jahr 90 Schiffe mit zusammen 105.500 TEU. Der aus vier Schwesterschiffen bestehende Einnahmepool der Reederei Hamburger Lloyd GmbH & CO KG erwirtschaftete im Jahr 2012 Einnahmen in Höhe von USD 11.026 pro Tag. Seit Januar 2011 fuhr das MS "Flottbek" zu USD 12.000 pro Tag bei Unifeeder A/S, Aarhus. In direktem Anschluss, d. h. mit Wirkung vom 1. März 2012 und ohne Warte- und Ballastkosten, wurde die Beschäftigung bei Unifeeder für fünf (Minimum) bis sieben Monate (Maximum) zu USD 8.950 pro Tag verlängert. Der technische Schiffsbetrieb verlief ohne nennenswerte Probleme. Durch zwei Grundberührungen entstand insgesamt rund ein Off- Hire Tag. Erwähnenswerte Schäden entstanden in diesem Zusammenhang nicht. Das Schiffshypothekendarlehen wurde im Jahr 2011 planmäßig bedient, allerdings besteht weiterhin ein erheblicher Tilgungsrückstand. Die Erstellung eines Fortführungskonzeptes unter Beteiligung der Kommanditisten kann mittelfristig nicht ausgeschlossen werden…
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 17.650.710,95 €. Davon sind 16.500.482,38 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch drei Schiffshypotheken und Forderungsabtretungen gesichert.
Der Jahresabschluss 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m.§ 267 Abs. 1 HGB erstellt. Von der Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2015 mit TEUR 7.234 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung hat mit den finanzierenden Banken für den Zeitraum bis zum 9. Mai 2017 die Finanzierung neu verhandelt. Hierin sind insbesondere weitere Tilgungen sowie die Aufrechterhaltung der Kontokorrentkreditlinie geregelt. Für die Zeit danach sind Anschlussvereinbarungen mit den Banken zu treffen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass entsprechende Verhandlungen zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung daher davon aus, dass in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist. Aufgrund dessen erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)…
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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