Hansa Treuhand meldet die Hansa Centurion insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft "Hansa Centurion" mbH & Co.KG i.L., Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRA 90885), vertr. d.: 1. Schiffahrts-Gesellschaft "Hansa Centurion" mbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Liquidatorin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist Das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, c/o White & Case, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg, bestellt worden (Amtsgerichts Lüneburg, Az.: 56 IN 94/16).

Gründung:

Bei der Hansa Centurion handelt es sich um ein Containerschiff, gebaut im Jahre 1998 mit einer Tragfähigkeit von 21.492 t und einem Volumen von 31.797 €. Emissionsstart war am 01.01.1998 im Rahmen eines Einzelobjektfonds bei der Hansa Treuhand Schiffbeteiligungs GmbH & Co. KG.

Aufgrund des schlechten Marktumfeldes seit 2009 und des niedrigen Charterratenniveaus benötigte das Schiff in den Jahren 2010 und 2013 zusätzliches Kapital i.H.v. gesamt ca. 6,7 Mio. EUR, das die Gesellschafter im Rahmen von Betriebsfortführungskonzepten bereitgestellt haben.

Die Anleger des Fonds ,,HANSA CENTURION“, wurden Mitte 2013 dazu aufgefordert, auf der Basis gesellschaftsrechtlicher Regelungen Rückzahlungen an die Schifffahrtgesellschaft zu leisten. Bezüglich der ,,HANSA CENTURION“ sogar bis zu 30 % des Anlagekapitals.

Die Hansa Treuhand Schiffbeteiligungs GmbH & Co. KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering.

Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.

Mit über 105 platzierte Fonds, 4,5 Mrd. Euro investierten Kapital, 2,1 Mrd. Euro Eigenkapital platziert in Fonds und mehr als 32.000 Zeichnungen bezeichnet sich Hansa Treuhand als einer der Marktführer.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Liquidationsbilanz zum 09.04.2016 beträgt das durch Entnahmen negative Kapital der Kommanditisten 3.631.446,67 €, die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditisten betragen 2.004.551,11 €. Zudem bestehen Verbindlichkeiten iHv 4.159.310,49 €.

Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 8. April 2016 wurde der freihändige Verkauf des Seeschiffs und die Auflösung der Gesellschaft mit dem Ablauf des 8. April 2016 beschlossen. Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist 2010 bis auf den Schrottwert von T€ 625 abgeschrieben. Für die Kommanditisten besteht eine wiederauflebende Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB in Höhe von T€ 1.603. Das Haftkapital laut Handelsregister beträgt T€ 14.684.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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