Hansa Treuhand – HS CHOPIN ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 99078 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft "HS CHOPIN" mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 88311 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HS CHOPIN" mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel ist Insolvenz angeordnet worden (Amtsgericht Hamburg, Az.: 67a IN 411/16).

Gründung:

Das 44.985 TDW Vollcontainerschiff (Panamax) wurde 2007 gebaut. Der Fonds sah eine  Mindestbeteiligung von USD 20.000 vor. 2009 war einen 5% Ausschüttungen, danach 7% geplant. Dazu kam es nicht…

Das Schiff gehört zu Hansa Treuhand. Diese ist ein rund um die Schifffahrt tätiges Unternehmen. Im Jahre 1983 gegründet, hat sich die Hansa Treuhand auf Schiffsbeteiligungen spezialisiert. Das Emissionshaus hat nach eigenen Angaben 4,6 Milliarden Euro in über 100 Schiffe, vier Flugzeuge und zwei Private Equity-Fonds investiert. Die aktive Flotte besteht aus mehr als 50 Schiffen.

Als Initiator für Schiffsbeteiligungen verfolgt das Unternehmen nach eigenen Angaben einen ganzheitlichen Ansatz. Danach betreut die Hansa Treuhand die Projekte von der Planung und Auftragsvergabe an die Werften, über die Bereederung und Befrachtung bis hin zum Verkauf.

Seit Frühjahr 2006 gehört die Hansa Treuhand zur Hansa Treuhand Holding AG, die als geschäftsführende Holding der operativen Gesellschaften der Hansa Treuhand Gruppe realisiert wurde und als Dachgesellschaft steht.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:    

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 17.938.038,51 €, davon 17.578.830,06 € durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

In 2014 wurde die Jahrespflichttilgung ausgesetzt. In 2015 soll die Jahrespflichttilgung ebenfalls ausgesetzt werden. Gemäß Darlehensvertrag hat die Gesellschaft die Möglichkeit, bei nachgewiesener wirtschaftlicher Notwendigkeit bis zu zwei Jahrespflichttilgungen auszusetzen. TUS-$ 80 sind durch diese Vereinbarung nicht abgedeckt. Weitere Tilgungsaussetzungen sind von der Geschäftsführung beantragt. Zur Deckung der Liquidität hat die Gesellschaft in Vorjahren interne Darlehen in Höhe von T€ 200 aufgenommen. In 2015 ist die Aufnahme weiterer interner Darlehen in Höhe von T€ 800 geplant.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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