GHF - MS Zenit insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das Amtsgericht Bremen hat über das Vermögen GHF MS „Zenit“, vertreten durch Stefan Schnakenberg, Am Kaffe-Quartier 3, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026 (Az.: 500 IN 31/15)

Gründung:

Die MS Zenit wurde 1998 von GFH Gesellschaft für Handel und Finanzen mbH emittiert. Es handelt sich um ein Containerschiff der Größenordnung 1680 bis 1950 TEU. Die MS Zenit wurde mit weiteren Schiffen, der MS Pegasus und der MS Taurus, als Kapitalanlage aufgelegt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Die Gesellschaft weist in der Bilanz zum 31.12.2013 einen „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil und Entnahmen von Kommanditisten“ von TEUR 3.155 aus, der nicht durch ausreichende stille Reserven in dem Vermögenswert „Schiff“ gedeckt ist. Damit liegt grundsätzlich eine Überschuldung vor. Die Gesellschaft geht aufgrund einer von ihr erstellten Planungsrechnung für die Jahre 2014 bis 2018 dennoch von einer Unternehmensfortführung aus und bilanziert das Anlagevermögen „Schiff“ zu den fortgeschriebenen Herstellungskosten (TEUR 850). Damit sind geschätzte stille Reserven im Schiff in Höhe von TEUR 2.183 nicht in der Bilanz enthalten.

Bei gegenüber dem Geschäftsjahr 2013 gesunkenen Chartereinnahmen in 2014 und gestiegenen Chartereinnahmen in den Folgejahren rechnet die Gesellschaft in ihrer Planungsrechnung mit erneuten negativen Jahresergebnissen. Zur Abwendung einer möglichen drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Geschäftsleitung in einer mehrjährigen Liquiditätsvorschau die Zuführung von Fremdmitteln unter Belastung freier Sicherheiten am Schiff geplant. Konkrete Vereinbarungen mit potenziellen Kreditgebern zur Aufnahme der geplanten Fremdmittel wurden bislang nicht getroffen. Sollten ausreichende Fremdmittel nicht aufgenommen werden können, ist die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend nicht wahrscheinlich und aufgrund der insolvenzrechtlichen Überschuldung bzw. der eintretenden Zahlungsunfähigkeit ein Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben. Es besteht somit eine erhebliche Unsicherheit über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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