GHF Gesellschaft für Handel und Finanz mbH- MS Castor insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS „CASTOR“ & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: Alpha Ship Beteiligungs- GmbH MS „CASTOR“, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Ringstraße 4, 27628 Bramstedt (AG Aurich, HRA 110641), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Helmke, Domshof 18 – 20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686 472, Fax: 0421-3686 100 bestellt worden (Amtsgericht Cuxhaven; Az.: 12 IN 45/16).

Gründung:

GHF- Fondsgesellschaft hat 1996 den 1.150- TEU- Frachter MS Castor zur Beteiligung angeboten. 223 Kommanditisten brachten Kapital von 10.413.019 Euro auf. Die als Public- Fonds aufgelegte Beteiligung an dem Containerschiff versprach großzügige Ausschüttungen. Doch auch hier wurde mehr versprochen als gehalten….

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 3.581.718,75. Die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von USD 1.760.000,00 sind durch die Gesellschaft durch eine Schiffshypothek deutschen Rechts in Höhe von USD 2.520.000,00 besichert. Daneben erfolgte die Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Rechte und Ansprüche aus abgeschlossenen Charter- und Frachtverträgen sowie sämtlicher Ansprüche aus Versicherungen an den Darlehensgeber. Die ausgewiesen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren in einer Höhe von EUR 1.399.495,14 (Vorjahr: EUR 1.288.465,25) aus sonstigen Verbindlichkeiten und in einer Höhe von EUR 100.018,81 (Vorjahr: EUR 99.615,20) aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Das Kommanditkapital und das Kapital der atypisch still Beteiligten beträgt zusammen EUR 10.407.906,49 (Vorjahr: EUR 10.413.019,41). Die Veränderung resultiert aus der Herabsetzung des Kapitals in Höhe von EUR 5.112,92 aufgrund des Ausscheidens eines Kommanditisten.

Auf die Gesellschafter entfallen bis zum Abschlussstichtag Entnahmen (direkt zu zurechnende Auszahlungen und Steuergutschriften) von insgesamt EUR 1.808.803,47 (Vorjahr: EUR 1.810.247,97).

Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu Fortführungswerten bilanziert, da aufgrund des bevorstehenden Verkaufes bzw. der Umfinanzierung von einer Fortführung der Gesellschaft ausgegangen wird.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können                                                  

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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