Polizeirazzia am 5.11.2013 bei der Infinus AG in Dresden: Handlungsbedarf für Anleger

Wichtige Fragen & Antworten zum aktuellen Fall der Infinus - Gruppe in Dresden

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reime vertritt bereits viele Anleger und hat ein 24h Nottelefon für kostenfreie Ersteinschätzungen eingerichtet:

0172 9 34 42 54

Was ist los - Game Over ?

Acht Führungskräfte der Future Business KG aA (FuBus) sowie der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut stehen unter Verdacht zur Vermögens- und Ertragslage der FuBus falsche
Angaben gemacht zu haben. Festgenommen wurden:

• FuBus Großaktionär Jörg Biehl,
• Fubus Aktinonär Andreas Kison,
• Aufsichtsrat der Infinus und Fubu Rechtsanwalt Siegfried Bullin,
• Vorstände der Infinus-Gruppe Jens Pardeike,
• Rudolf Ott und
• Keywan Kadkhodai.

Die Razzia fand in Dresden in den Objekten der Goetheallee, Vogesenweg und Käthe-Kollwitz-Ufer und in den Privaträumen der sechs Deutschen sowie in Österreich statt, betraf indgesamt 30 Firmen und dauerte bis in die Nachtstunden. Allein aus den Dresdener Objekten nahm die Polizei dutzende Umzugskisten gefüllt mit Aktenordern mit.

Warum?


Auslöser der Razzia sind u.a. möglicherweise fragwürdige Sparplangeschäfte (Insichgeschäfte), über welche die Zeitschrift FondsProfessionell in ihrer Ausgabe 3/2013 kritisch berichtete. Auf diese Art und Weise wurde Anleihegläubigern der FuBus ein positiver Cash–Flow vorgetäuscht. FuBus kaufte Gold–Sparpläne und zahlte knapp zwölf Prozent der vereinbarten Sparplansumme als Kosten an den österreichischen Anbieter. Ihre Tochter Infinus hat dafür aber eine Provision des Sparplan-Anbieters in fast gleicher Höhe erhalten. Durch Gewinnnabführung landete diese Provisionen wieder bei der FuBus. Der Cashflow aus laufender Tätigkeit hob sich dadurch (scheinbar) erheblich, was neue Anleihegläubiger freute und zum Kauf animierte. Wohl 25 000 Kunden der Fubus und Infinus AG bangen um i hr Geld. Ist es verloren? Das ist noch offen. Bis sich der Verdacht der Ermittler auf Anlagebetrug bestätigt, gilt die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht allerdings, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass das Geld weg ist. Momentan gilt es zunächst, rangwahrende vorläufige gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Wer kümmert sich um meinen Fall? Soll ich mir einen Anwalt nehmen?

Ob und wie der einzelne Anleger zu seinem Geld kommt, interessiert die Staatsgewalt überhaupt nicht. In der Zwischenzeit können Verjährungsfristen ablaufen. Es gibt auch keine Rechtsberatung durch Polizei, Staatsanwalt oder Insolvenzverwalter sondern nur durch den jeweiligen Fachanwalt. Gern übernehmen wir Ihre Vertretung. Kleinanleger selbst können derzeit mit den eigenen Unterlagen relativ wenig ausrichten. Nur Fachanwälte können die herausgegebenen Fondsprospekte und die Bilanzen der involvierten Unternehmen überprüfen und den Betroffenen eine Handlungsempfehlung geben. Hinzu kommt, dass nur anwaltlich vertretene Anleger der Infinus - Gruppe Einsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten bekommen.

Sollten die Orderschuldverschreibungen gekündigt werden?

Es nutzt nichts, Sie bekommen vorläufig kein Geld und es wird auch kaum jemand reagieren - Originaldokumente sollten einbehalten werden(!), die Konten der betroffenen Firma sind gesperrt und unterliegen der Beschlagnahme.
Der Wettlauf der Gläubiger wird durch Insolvenzverfahren gestoppt. Erste Insolvenzanträge wurden von Firmen aus der Infinus - Gruppe bereits gestellt:

Per 26.11.2013 sind im elektronischen Handelsregister folgende vorläufige Insolvenzen festgehalten:

PROSAVUS AG HRB 24537, AG Dresden 532 IN 2258/13
ecoConsort AG HRB 28691, AG Dresden 531 IN 2288/13
Future Business KG auf Aktien, AG Dresden 532 IN 2257/13
Infinus AG Ihr Kompetenz – Partner, AG Dresden AZ: 532 IN 2300/13


Was bedeuten die vorläufigen Insolvenzverfahren?

Es bedeutet, dass vorläufige Insolvenzverwalter das Vorliegen der zwei Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei den genannten Gesellschaften gutachterlich prüfen

und ob

wenigstens (!) die Kosten der Insolvenzverfahren für Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter bezahlt werden können. Liegen diese Voraussetzungen vor, werden die Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht bekommen also vorrangig Gelder aus den Insolvenzmassen.


Vermittlerhaftung – systematische Irreführung der Anleger durch Risikoabschwächung?


Die Beratungsdokumentation war in der Regel sehr umfangreich. Warnungen vor den Totalverlustrisiken dürften regelmäßig schriftlich festgehalten worden sein. Mündelsicherheit durfte nicht versprochen werden.
Verwunderlich ist, dass in manchen Fällen mit einem Gütesiegel der Creditreform Ratingagentur vom 20.12.2012 mit Ratingergebnis „A“ für die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut und deren Mitgliedschaft in der EdW (Entschädigungs-einrichtung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen) geworben wurde um Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA zu verkaufen.

Im aktuellen Dresdener Fall geht es vorrangig um

Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der Future Business KG aA ( 711,82 Mio €, Lfz. 30 Tage bis 10 Jahre, 5 - 15% Zinsen),

Nachrangdarlehen der ValueConsort AG ( 1- 5 Jahre 6,5 - 8% Zinsen ),

Namensgenussrechte der PROSAVUS AG ( 103,58 Mio €, 5-18Jahre, 6-15% Zinsen ) und

Orderschuldverschreibungen der ecoConsort AG ( 27,9 Mio €, 90 Tage bis 5,2 Jahre, 5,25 bis 7% Zinsen ) – sind diese besonders risikoreich?


Orderschuldverschreibungen sind festverzinsliche Wertpapiere, die nicht von staatlichen Einlagensicherungssystemen gegen einen Ausfall abgesichert sind. Sie dienen der Finanzierung zukünftiger, mitunter unbekannter Unternehmensziele. Der Anleger trägt damit das volle unternehmerische Risiko, obwohl er keinerlei Einfluss auf die Entscheidungen über sein Geld. Da ist das Risiko hoch.

Noch riskanter sind Genussrechte und Nachrangdarlehen, weil diese im Insolvenzfalle nachrangig bedient werden nach den Inhabern der Orderschuldverschreibungen. Inhaber von Genussrechten und Nachrangdarlehen dürften im Insolvenzverfahren also leer ausgehen.

Wer ist wer?

Konzernunternehmen der Future Business KG aA sind:

INFINUS AG - Ihr Kompetenz-Partner
BRENNEISEN CAPITAL AG
MAS FINANZ AG
Hans John Versicherungsmakler GmbH
INFINUS Hausverwaltungs GmbH
Moritzburger Versicherungsmakler GmbH
Capital Business AG
INFINUS Financial Partner AG
INFINUS PR & Marketing GmbH

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut gehört den Aktionären

Dr. med. A. Reich zu 30%,

K.-D. Kison zu 19 % ,

J.Pardeike zu 10%,

R. Ott zu 9,5%,

Dr. K.Kadkhodai zu 9,5%,

A. C. Kison zu 9%,

j. Biehl zu 8,00% und

J.Grammel zu 5%.

Persönlich haftender Gesellschafter der Future Business KG aA ist Herr Jörg Biehl. Er ist auch Vorstand der Prosavus AG. Herr Jens Pardeike ist gleichzeitig Vorstand der Infinus AG Finandienstleistungsinstitut und Aufsichtsrat der Future Business KG aA.


Staatlicher Einlagenschutz?

Der staatlichen Einlagensicherung bis zu 100 000 Euro pro Kunde unterliegen Girokontoguthaben, Sparbücher und Festgeldanlagen, nicht aber Orderschuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere. Die Orderschuldverschreibungen der FutureBusiness KG aA sind noch nicht einmal durch die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierunternehmen (EdW) abgesichert, weil dieses Unternehmen dort nicht Mitglied war.

Mündelsicherheit?


Mündelsichere Kapitalanlagen müssen von Gerichten als solche anerkannt sein. Nur dann dürfen sie so bezeichnet werden. Die Orderschuldschreibungen der FutureBusiness KG aA, der PROSAVUS AG, der ecoConsort AG und der valueConsort AG sind nicht mündelsicher.

Trägt die Rechtsschutzversicherung Kosten einer anwaltlichen Beauftragung?


Es genügt, eine allgemeine Privatrechtsschutzversicherung im Zeitpunkt des Kaufes der Oderschuldverschreibungen gehabt zu haben. Wir übernehmen hierfür die Deckungsanfragen kostenfrei mit Kopie der Kaufverträge und Angaben
zur Versicherungsnummer.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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