Die Transliq AG als Konkursliquidatorin der CM Tresura AG nimmt jetzt Auszahlungen vor!
Schon 2010 wurde mit dem Kollokationsplan begonnen. Bei diesem Vorgang im schweizerischen Konkursrecht werden angemeldete Forderungen der Konkursgläubiger entsprechend ihrer Konkursklasse eingeordnet. In Bezug auf den damals aufgestellten Kollokationsplan wurden nun Forderungen von ca. 112 Tausend Euro mehr zugelassen. Die angemeldeten Forderungen wurden jedoch nicht alle zugelassen. Und auch die zugelassenen Forderungen können auf Grund der fehlenden Liquidität nicht in vollem Umfang befriedigt werden. Gemäß dem uns vorliegenden Schreiben der Transliq AG vom 1.10.2013 erhalten alle Gläubiger der III. Klasse nur eine Quote von 17,9453%. Dies betrifft somit auch alle Anleger. Damit sind fast alle Anlegergelder verloren.
Hintergründe:
Bei der CM Tresura AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, deren Sitz seit Januar 2005 in St. Gallen ist. Durch eine Statutenänderung im März 2005 wurde das Aktienkapital neu in 10 Millionen Aktien mit dem Mindestnennwert von 1 Rp. aufgeteilt. Auf Grund der „Ungereimtheiten“, insbesondere bei den sog. Partizipationsverträgen“ statt Aktienkaufverträgen und der nicht prospektgerechten Anlage der Gelder, wurde dann 2008 die Transliq AG als Untersuchungsbeauftrage von der Eidgenössischen Bankenkommission eingesetzt. Ende 2008 wurde dann das Konkursverfahren eröffnet. Im Endergebnis stehen die Anleger nun vor dem fast wirtschaftlichen Totalverlust.
Was tun?
Wie bereits das Kreisgericht St. Gallen in einer Entscheidung vom 23.05.2012 –OV.2010.65-SG2ZK-FRP feststellte, ist der Prospekt aus vielerlei Gründen unrichtig. Unter anderem wurde sowohl im Prospekt von Juli 2005 als auch im Verkaufsprospekt von Juli 2006 ausdrücklich festgehalten, mittelverwendende Bank sei die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Bregenz und das hier liegende Kapital sei durch den Europäischen Einlagensicherungsfonds (EBF) besichert. Dem war aber nicht so. Nach den Erfahrungen des Rechtsanwalts Reime, schlossen aber gerade deswegen, d.h. in der Gewissheit ein sicheres Investment zu tätigen, viele Anleger gerade diese Beteiligung ab. Darüber hinaus wurde meist nicht über den spekulativen Charakter dieser Beteiligung aufgeklärt. Viele weitere Fehler sind möglich, womit eine Schadenersatzklage erfolgreich durchgesetzt werden könnte.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen: www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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