MS „Gudrun“ der Gebab Schiffsfonds ist insolvent

Aktuelles:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kapitän Manfred Draxl Schiffbetriebs GmbH & Co. KG MS "Gudrun", Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 32, 49733 Haren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRA 120378 wurde vom Amtsgericht Bremen (Az.: 505 IN 14/14) am 04.12.2014 eröffnet. Die MS „Gudrun“ wird vertreten durch die Kapitän Manfred Draxl Bereederungs GmbH, Zeppelinstr. 32, 49733 Haren, eine persönlich haftende Gesellschafterin, die durch ihren Geschäftsführer Herrn Daniel Koch vertreten wird. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen. Insolvenzforderungen sind bis zum 16.12.2014 anzumelden.

Hintergründe:

Auch beim Schiffsfonds MS „Gudrun“ handelt es sich um die Beteiligung an einem Feederschiff, die bereits im Jahr 1995 ausgegeben wurde. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation in der Schifffahrtsbranche kommen Insolvenzfälle nicht unerwartet. Das weltweite Überangebot an Containerschiffen führt dazu, dass viele Schiffsfonds die Raten ihres Kreditvertrags nicht mehr tilgen können. Wenn sich die Gesellschaft in Insolvenz befindet, fordert der Insolvenzverwalter bereits an die Anleger ausgezahlte Ausschüttungen zurück. Die Anleger sollten nun überlegen, was sie tun können um ihre Investition und die Ausschüttungen zu erhalten.

Möglichkeiten:

Für Anleger kann aber durchaus die Möglichkeit bestehen, das eingezahlte Kapital und/oder die Ausschüttungen zurückzuerhalten, insbesondere, wenn die Anlage durch einen Anlageberater oder eine Bank vermittelt wurde. Anlageberater müssen vollständig über die Risiken jeder Anlage, die sie empfehlen, aufklären. Bei Schiffsfonds wird stets eine Beteiligung an einem Unternehmen er-worben. Daraus erwächst unter anderem das Risiko des Totalverlusts der Anlage. Im Beratungsgespräch werden aber oft nur die Vorteile, z. B. die prognostizierten Gewinne, angesprochen. Zudem werden meist lange Laufzeiten vereinbart. Daher eigenen sich Schiffsfonds nicht zur Altersvorsorge. Kunden, die im Beratungsgespräch zum Ausdruck bringen, eine sichere Anlage zur Altersvorsorge erwerben zu wollen, dürften Schiffsfonds daher meist nicht vorgeschlagen werden. Zu beachten ist, das die Bank auch verpflichtet ist, ihr Provisionsinteresse offenzulegen. Falls keine fehlerfreie Beratung stattfand, kann der Anleger einen Schadensersatzanspruch haben. Jedes Beratungsge-spräch verläuft individuell. Dementsprechend muss auch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
Eingang Heringstraße
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Telefon: 03591 2996133
Telefax: 03591 2996144

E-Mail: info@schiffsfonds-schadenhilfe.de
Web: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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