Aktuelles:
Über das Vermögen des Fondshaus Hamburg Fonds Nr. 25 MS "Vega Topas" GmbH & Co. Contai-nerschiff KG, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift: Große Elbstr. 145c, 22767 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 99199, wurde mit Beschluss vom 25.09.2014 vom Amtsgericht Bremen (Az.: 526 IN 4/14) das Insolvenzverfahren eröffnet. Die MS „Vega Topas“ wird gerichtlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FHH Fonds Nr. 25 MS "Vega Topas" GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 29741, diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen ernannt. Insolvenzforderungen waren bis zum 16.12.2014 anzumelden.
Hintergründe:
Der Schiffsfonds MS „Vega Topas“ wurde bereits 2004 als Beteiligung an einem Containerschiff angeboten. Am 20.06.2014 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schiffsfonds durch den Insolvenzverwalter angeordnet.
Zahlreiche Schiffsfonds befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten; die Containerschiffe werden nicht kostendeckend eingesetzt, was eine Rückzahlung der Darlehen an die kreditgebenden Bankhäuser unmöglich macht. Es kommt zur Insolvenz. Vom Insolvenzverwalter werden dann die Anleger der Schiffsfonds in Anspruch genommen. Diese fragen sich, was sie nun noch tun können.
Möglichkeiten:Unter Umständen können Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern vorliegen. Solche Feh-ler können an vielen Stellen während der Anlageberatung auftreten, es lohnt sich daher, den Einzel-fall von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Beispielsweise ist eine Falschberatung gege-ben, wenn der Fondsanleger nicht ausführlich über die Risiken seiner Anlage unterrichtet wurde. Die Anlageberater erwähnen in solchen Fällen nur die erwartete Rendite. Sie weisen nicht auf deutlich darauf hin, dass der Anleger bei Schiffsfonds Miteigentümer wird und ein hohes Risiko bis zum Totalverlust seiner Anlage trägt; erwähnt wird nur die Möglichkeit des Verlusts des Schiffes an sich, aber nicht dessen Folgen. Ein Schiffsfonds ist keine sichere Anlae zur Altersvorsorge. Es gibt auch Fälle, in denen der Berater nicht darauf hinweist, in welcher Höhe die Anlage in nicht werthaltige Positionen, z. B. Zinsen oder Dienstleistungen fließt; dann ist der Anleger nicht umfassend unterrichtet.
Falls Anleger ihre Situation hier wiedererkennen, wenden Sie sich an Herrn Rechtswanwalt Jens Reime. Zügiges Handeln ist von Vorteil, um eines eventuell bereits bevorstehende Verjährung des eigenen Anspruchs zu verhindern.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammerge-richten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
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Eingang Heringstraße
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