Aktuell:
In dem Verfahren auf Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 14 MS "Carpathia" GmbH & Co. Containerschiff KG, Gerberstraße 6, 25451 Quickborn, vertr.d.d. phG diese wiederum vertr. d.d. GF Robert Frese und Holger Glandien, ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt (Amtsgericht Pinneberg, Az.: 71 IN 27/17).
Gründung:
Das Containerschiff mit dem Emissions- und Baujahr 2003 gehört zum FFH- Fonds.
Am 18.07.2016 meldete die Seite Fondstelegramm: „Die Schiffe der FHH-Fonds 10, 11, 12 und 14 kommuniziert die Fondsgeschäftsführung dringenden Kapitalbedarf und stellt ihre Anleger vor die Wahl, dass entweder die schiffe notverkauft werden müssten, was sich aber ohne Insolvenz und Kapitalverlust nicht darstellen ließe, oder aber frisches Kapital nachgeschossen werden muss. Die vier 2.800 TEU-Containerschiffe MS Carinthia, MS Cordelia, MS Cardonia und MS Carpathia fahren zusammen mit einem weiteren baugleichen Schiff in einem Einnahmepool. Der benötigte Kapitalbedarf liegt je Schiff zwischen 4 und 5,5 Millionen Euro und ist zur Einzahlung in zwei Tranchen vorgesehen. Das Konzept geht nur auf, wenn es im Laufe des Jahres 2017 tatsächlich zu einer nennenswerten und nachhaltigen Markterholung kommt.“
Fondshaus Hamburg (FHH) gehört als Emissionshaus geschlossener Fonds zum Firmenverbund der Hamburger Reedereigruppe Christian F. Ahrenkiel. Die Geschäftstätigkeit umfasst die Objektakquisition, die Konzeption und Emission von Schiffs- und Immobilienfonds sowie die Betreuung der Anleger und die Objektverwaltung. 40 Schiffsfonds hat FHH seit seiner Gründung im Jahr 2001 platziert.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5.843.888,33 €. Es bestehen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten in Höhe von 4.351.460,28 €. Die Erfolgssonderkonten der Kommanditisten weisen einen negativen Wert in Höhe von 11.002.147,59 € (Verlustvortrag mit Stand 01.01.2014) aus, hinzu kommt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.324.666,92 €.
Die Bewertung in der Bilanz ist unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft 2013 und 2014 wegen operativer Unterdeckungen ihren Kapitaldienstverpflichtungen gegenüber der HSH Nordbank nicht vollständig nachkommen konnte. Die Geschäftsführung hat aus diesem Grund für die Jahre 2013 bis 2017 ein Fortführungskonzept erstellt. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit wird danach durch Fortführungsbeiträge der Gesellschafter und der finanzierenden Bank sichergestellt. Die Kommanditisten haben Sanierungskapital in Höhe von insgesamt 23,0 % ihrer Einlage ohne Agio (TEUR 2.993) zur Verfügung gestellt. Davon wurden bis zum Bilanzstichtag 2013 TEUR 2.494 und bis zum 20. Januar 2015 TEUR 2.947 eingezahlt. Da die Reserven der Gesellschaft aufgebraucht sind, können seit dem zweiten Quartal 2014 die vereinbarten Tilgungsleistungen auf das Schiffshypothekendarlehen nicht erbracht werden. Um die Liquiditätslücken zu schließen, wurde mit der Bank für den Zeitraum 2014 bis 2017 ein weiteres Finanzierungskonzept erarbeitet. Die benötigte Liquidität wird durch die Emission einer Anleihe (TEUR 400), durch Stundung von fünf Quartalstilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen bis zum geplanten Verkauf des Seeschiffs im Jahr 2017 sowie durch die Einzahlung des noch offenen Sanierungskapitals aus dem ersten Betriebsfortführungskonzeptes erbracht. Zusätzlich haben die Gesellschafter die Geschäftsführung ermächtigt, das Seeschiff zu verkaufen, wenn die Gesellschaft gegen die Vereinbarungen des Fortführungskonzeptes verstößt.
Die HSH Nordbank hat bereits geleistete Sondertilgungen für die Abdeckung von in 2013 zu leistenden Quartalstilgungen revalutiert sowie die Stundung der zweiten bis vierten Quartalstilgung 2014 und der ersten beiden Quartalstilgungen 2015 genehmigt. Die Emission der Anleihe in Höhe von TEUR 200 ist im Februar 2015 erfolgt.
Die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit lässt sich nur unter der Voraussetzung aufrecht erhalten, dass die Fortführungskonzepte vollständig umgesetzt werden, die Bank die bestehenden Kredite nicht kündigt und die prognostizierten Umsatz- bzw. Verkaufserlöse erzielt werden.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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