Sammelklage bei Montranus III zu Darlehenswiderruf wegen „frühestens“: Anleger bekommen Geld zurück

Bloß keine Urteilsbegründung vom  OLG Frankfurt/Main (23 U 12/15)lautete die Devise der Bank, welche  mangelhafte Widerrufsbelehrungen in Anteilsfinanzierungen verwendete und zunächst vor dem Landgericht (2-25 O 392/13) obsiegte. Zugunsten der von der Kanzlei Reime vertretenen Anleger erging ein Versäumnisurteil, wonach die Kläger ihre eingezahlten Beträge zzgl. der Prozesskosten abzgl. der Ausschüttungen zurückverlangen  können.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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