Hannover Leasing Montranus III Anlegererfolg: Helaba Dublin nimt Berufung vor OLG Dresden zurück
Kanzlei Reime hat schon wieder Erfolg: Montranus III - Anleger obsiegt gegen Heleba Dublin vor OLG Dresden am 02.02.2015
Der FallDer Anleger beteiligte sich am 7.11.2005 am Fonds MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (fonds 166) in Höhe von € 25.000 Hievon finanzierte er einen Betrag von € 12.800 über die Helaba Dublin per Darlehen. Diese verwendete unter Abänderungen die Musterwiderrufsbelehrung nach §14 BGB InfoV i.d.F.v. 8.12.2004.
Aufgrund der Abweichungen vom Mustertext kam der Helaba Dublin die Gesetzlichkeitsfiktion nach BGH nicht zu Gute. Auch nach BGH XI ZR 349/10 war klar, dass jede Abweichung vom Mustertext erheblich ist, aufgrund der mannigfaltigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine Anrechnung von Steuervorteile kam nicht in Betracht, weil es keine übermäßig hohen Steuervorteil gab und der Anleger die erstrittenen Summe abzgl. seiner Ausschüttungen versteuern muss. Dabei wendete das Gericht konsequent die Entscheidung des BGH vom 14.01.2014 in Az.: XI ZR 495/12 an
Von Verwirkung oder Verstoß gg. Treu und Glauben durch Ausübung des Widerrufsrechtes, war keine Rede. Das Urteil des LG Zwickau wurde bestätigt.
FolgenDer Anleger bekommt seinen restlichen Schaden ersetzt, wird von den Darlehensverbindlichkeiten befreit und scheidet aus der Fondsgesellschaft aus. Das Gleiche gilt für jeden anderen Montranus III - Anleger, welcher im Einzugsbereich des OLG Dresden wohnt. Dies ist vor dem OLG Dresden der zweite Erfolg für Montranus III Anleger