ThomasLloyd Anleger bekommt Recht: Kanzlei Reime erstreitet Urteil
Bautzen, 13.10.2021
Der Kläger zeichnete im August 2004 bei der DKM Vermögensanlagen AG Namensgenussrechte zum Nennwert von € 4.000 und zweimal € 3.000 . Der Kläger kündigte wirksam zum 31.12.2016 und später fristlos am 25.11.2020. Zuletzt teilte die in die Thomas Llod Investment AG umbenannte Gesellschaften die Jahresergebnisse zu den Genussrechten knapp unter den Nennwerten mit. Später kam es zur grenzüberschreitenden Veschmelzung auf die CT Infrastructure Golding Limited nach London während die Brexitverhandlungen im vollen Gange waren.
Da später keine plausiblen subtantiierten Aktualisierungen diese Genussrechtswerte mehr erfolgten, klagte der Kläger diese Beträge ein. Die zum 31.12.2018 behauptete Reduzierung des Genussrechtskapital auf null Euro war aus SIcht des Gerichtes substanzlos. Aus Sicht des Verfassers war dies nichts weiter als der vergebliche Versuch einer Firmenbestattung zu Lasten der Anleger. Denn die Beklagte hatte nicht besseres zu tun, als sich vergeblich auf diese Reduzierung auf null zu berufen und im Übrigen die internationale Zuständigkeit des deutsches Gerichtes zur rügen.
Das Gericht entschied positiv, weil die Beklagte der ordentlichen Kündigung nicht nachkam, die Umwandlung des Genusrechtskapitals in Aktien einen besonderen Grund darstellt und der Kläger nichts Gleichwertiges durch die wertlosen Aktien bekam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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