CSA 4+5, Frankonia, Deltoton – Anlegerschutz Urteile
Nach rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts Würzburg vom 5. Mai 2016 (5 KLs 721 Js 5413/13 und 11479/13) müssen sich die vier Beteiligten wegen Untreue und Betrug zu Lasten der Anleger der CAPITAL SACHWERT ALLIANCE Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG (CSA5) und CAPITAL SACHWERT ALLIANCE AG & Co. KG (CSA4) aSA 4 + 5 verantworten. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 25 Millionen Euro.
Die Angeklagten waren als Geschäftsführer, Vorstände und Berater der Komplementärin beider Fondsgesellschaften tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit kam es zu einer nicht dem Konzept gemäßen Verwendung der eingezahlten Gelder und zum Abschluss erkennbar schlechter Geschäfte zu Lasten des Fonds. Ziel war es dabei offenbar, Gelder aus den Unternehmen abziehen zu können. Da diese Umstände den Anlegern nicht kommuniziert wurden, leisteten diese auch nach Dezember 2009 Ratenzahlungen an die CSA4 und die CSA5. Damit sind die Angeklagten haftbar wegen Ingerenz.
Auf Grundlage dieses Urteils ließ nun ebenfalls das Landgericht Würzburg den dinglichen Arrest für das sichergestellte Vermögen mittels Zivilverfahren zu. Damit kann nach der erfolgreichen Erhebung von Klagen vollstreckt werden.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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