PrismaLife AG haftet: Eheleute bekommen eingezahlte Prämien zurück

Widerspruchsbelehrung nicht übergeben, Widerspruch durch Kanzlei Reime ausgeübt – das LG Görlitz urteilte am 9. September 2016 unter dem Aktenzeichen 1 O 256/16 zugunsten unserer Klienten. Für das Ehepaar hat sich der Gang vor Gericht also gelohnt, denn das Gericht urteilte auf Rückgabe der eingezahlten Prämien in Höhe von jeweils 5.000,00 Euro, weil sich der AFA-Berater in der mündlichen Verhandlung nicht mehr an die Übergabe der Widerspruchsbelehrung für zwei im Jahr 2007 gezeichnete fondsgebundene Lebensversicherungen erinnern konnte.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig und die Rückzahlung erfolgt.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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