DCM Renditefonds 13 KG: Widerruf hat Erfolg
Auf Anraten des AFO-Beraters R. Breinl hatten sich unsere Mandanten am 9. Oktober 2000 mit insgesamt 30.000,00 DM, zahlbar im Rahmen des Ratenzahlermodells Kapital 2, am DCM Renditefonds 13 beteiligt. Der Vertragsschluss erfolgte in der Wohnung des Ehepaares. Verabredet gewesen war zunächst ein allgemeiner Beratungstermin. Aufgrund der Selbstständigkeit des Ehemannes riet Herr Breinl im Rahmen des Gesprächs zu dieser Beteiligung als Altersvorsorge. Mit Vertragsschluss wurde auch der Emissionsprospekt übergeben.
Nach Ansicht des Gerichts lag in diesem Fall eine typische Überrumpelungssituation im Rahmen eines Haustürgeschäfts vor. Überdies war die Widerrufsbelehrung nicht nur mangelhaft, sondern auch gesetzeswidrig. Damit kann das Ehepaar die Erstattung ihrer Anteile verlangen und wird zudem von weiteren Zahlungsverpflichtungen entbunden.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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